Das traditionelle „Alles-oder-Nichts“-Prinzip bei Krankmeldungen steht vor dem Aus.
Mit dem am 10.07.2026 verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz führt der Gesetzgeber zum 1. Januar 2028 ein völlig neues Rechtsinstitut ein: die Teilarbeitsunfähigkeit (§ 44c SGB V).
Für Personalabteilungen bedeutet dies ein grundlegendes Umdenken bei der Arbeitsorganisation, der Entgeltabrechnung und dem betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Dieses Webinar bereitet Sie kompakt und rechtssicher auf die neuen Pflichten, Fristen und strategischen Chancen vor. Erfahren Sie aus erster Hand, wie sich die Neuregelung vom Hamburger Modell abgrenzt und welche Schritte Ihr HR-Team jetzt einleiten sollte.
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