Durch die neu vereinbarten tariflichen Regelungen können Verwaltungen Langzeitkonten nun noch flexibler und rechtssicherer einsetzen, um Motivation, Zufriedenheit und Bindung der Beschäftigten durch Sabbaticals, Homeoffice-Phasen, Kinderbetreuung, Pflegezeiten, Qualifizierungen oder den gleitenden Rentenübergang zu erhöhen. Gleichzeitig lassen sich Personaleinsatz und Ressourcenplanung optimieren..
Werden Langzeitkonten mit weiteren im Tarifvertrag vorgesehenen Arbeitszeitmodellen verbunden, erhöht sich der Nutzen darüber hinaus deutlich.
Die Einrichtung von Langzeit- bzw. Wertguthabenkonten erfordert fundierte Kenntnisse der tariflichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Neben den Vorgaben des § 10 TVöD/TV-L sind insbesondere die Regelungen zum Wertguthaben nach § 7c SGB IV zu beachten. Die Ausgestaltung erfolgt in der Praxis regelmäßig über Dienst- oder Betriebsvereinbarungen, die Anspar- und Entnahmephasen, Störfallregelungen, Insolvenzsicherung sowie sozialversicherungsrechtliche Aspekte regeln müssen.