Der Referentenentwurf des BMJ (7. VwGOÄndG) vom Februar 2026 bildet hierfür die Grundlage und liegt vor. Die Bearbeiter:innen sollten jetzt schon wissen, was auf sie zukommt, oder ist es „Reform oder Refoermchen“ – das ist die Frage!
Folgt man der aktuellen Berichterstattung der LTO (= „Legal Tribune Online), so wird die neue VwGO-Reform 2026 wahlweise als ‚längst überfälliger Befreiungsschlag‘ oder als ‚riskante Beschleunigungs-Operation am offenen Herzen des Rechtsstaats‘ betitelt.
Während das Bundesjustizministerium den ‚Turbo‘ für die Verwaltungsgerichte zündet, um Infrastrukturprojekte und Massenverfahren wie im Asylrecht schneller zu bewältigen, schlägt die Anwaltschaft Alarm.
Wir bewegen uns heute in diesem Spannungsfeld: Wie viel Effizienz verträgt unser Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG?
In diesem Webinar erfahren Sie den aktuellen Stand in 5 Punkten.
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