Der § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) kennt nur drei gesetzliche Kündigungsgründe: der in der Praxis am meisten vorkommende, ist der verhaltensbedinge Kündigungsgrund. Dazu bedarf es immer einer vertraglichen Pflichtverletzung des Beschäftigten und im Regelfall einer Abmahnung, vor Ausspruch der Kündigung. Kündigungsprozesse werden oft vorprozessual gewonnen, daher ist eine Strategie notwendig, wie man mit der Schlechtleistung des Beschäftigten arbeitsrechtlich richtig umgeht.
Das Webinar will die Voraussetzungen – unter besonderer Berücksichtigung des öffentlichen Dienste – kompakt und praxisnah darstellen.
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