Es gibt im öffentlichen Dienst und damit auch häufig in den Personal- und Rechtsabteilungen der Behoerden die Meinung, die betriebsbedingte Kündigung betreffe hauptsächlich die Privatwirtschaft. Dabei wird leider übersehen, dass die Schließungen von Musikschulen, Frei- und Hallenbädern, Museen oder sonstigen Kultureinrichtungen sich in der Trägerschaft der Kommunen oder des Landes befinden. Auch Behoerden werden geschlossen.
Natürlich versucht die „öffentliche Hand“ Kündigungen zu vermeiden, aber dies gelingt leider nicht immer. Dann muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine sog. betriebsbedingte Kündigung in Betracht kommen.
Das Webinar will die Voraussetzungen – unter besonderer Berücksichtigung des öffentlichen Dienste – kompakt und praxisnah darstellen.
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