Die Landesinformationsfreiheitsgesetze (LIFG) und IFG des Bundes begründen einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, der unabhängig von einem besonderen Interesse ist und auch für das Einstellungsverfahren gilt.
Nach dem IFG haben „Bürger:innen“ ein Recht auf Auskunft, Akteneinsicht oder sonstigen Zugang zu Informationen, sofern keine Ablehnungsgründe wie der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebsgeheimnisse vorliegen. Ein formloser Antrag muss erkennen lassen, welche Informationen Sie wünschen, und müssen die Personen als Antragsteller identifizierbar sein. Ein unterschätztes Thema in der Personalpraxis
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