Die Weiterentwicklung des Vergaberechts zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge wird eines der wichtigsten Themen im kommenden Jahr. Der beschlossene Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes reformiert das nationale Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte. Es werden das GWB, die VgV, die SektVO, KonzVgV sowie VSVgV reformiert.
Für die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur ist eine Reform des Vergaberechts von besonders hoher Bedeutung: Denn insbesondere auch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz soll schnell dort ankommen, wofür es eingeplant ist. Unter anderem auch deshalb hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Beschleunigung öffentlicher Vergaben beschlossen. Er enthält zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm der Bundesregierung.
Ziel des Gesetzes ist es, das nationale Vergaberecht einfacher, flexibler, schneller und digitaler zu gestalten – und das für die gesamte öffentliche Beschaffung in Deutschland. Das entlastet die Vergabestellen und die Unternehmen. Für Unternehmen wird es einfacher und attraktiver, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben.