– Gesetzgeber reagiert mit Übergangsregelung zum 30. Januar 2025 –
Am 28. Juni 2022 hat das Bundessozialgericht mit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ (Az. B 12 R 3/20 R) für Aufsehen gesorgt: Eine Lehrerin an einer Musikschule wurde nicht als Selbstständige, sondern als abhängig Beschäftigte eingestuft. Dieses Urteil hat nicht nur die Musikschulen, sondern den gesamten Bildungsbereich in Bewegung versetzt.
Ob jemand selbstständig tätig ist oder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht, hat erhebliche arbeits-, sozialversicherungs-, steuer- und strafrechtliche Konsequenzen. Wird fälschlicherweise ein Honorarvertrag geschlossen, obwohl ein Arbeitsverhältnis vorliegt, spricht man von Scheinselbstständigkeit – mit teils schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Auftraggeber bzw. Arbeitgeber.
Aufgrund der weitreichenden Bedeutung dieses Themas hat der Gesetzgeber reagiert: Am 30. Januar 2025 wurde eine Übergangsregelung bis Ende 2026 für den Einsatz von Lehrkräften auf Honorarbasis beschlossen.
Dieses kompakte Webinar bietet einen praxisnahen Überblick zu den aktuellen Entwicklungen und zeigt auf, was jetzt zu beachten ist.