Sind Beschäftigte länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, haben sie das Recht auf die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Aber auch bei kürzeren Krankheitszeiten kann eine Wiedereingliederung sinnvoll sein, so regelt es der § 74 SGB V. In der Praxis bedient man sich zur Durchsetzung dieser Rechtsnorm des sog. „Hamburger Modells“. Das Webinar stellt die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dar und die ergangene Rechtsprechung dazu.
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