Im soziologischen Sinne beschreibt Mobbing psychische Gewalt, die durch das wiederholte und regelmäßige, vorwiegend kommunikative Schikanieren, Quälen und Verletzen eines einzelnen Menschen durch eine beliebige Gruppe von Personen oder durch eine einzelne Person in überlegener Position definiert ist. Aber was verstehen Juristen unter diesem Begriff? Eine Hilfe bietet § 3 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): dort versteht man unter Mobbing eine „rechtliche Belästigung“; was ggfs. Schadensersatzansprüche auslösen kann.
Im Arbeitsrecht vergeht keine Beratung, wo nicht das Thema Mobbing eine Rolle spielt, oft aus Sicht der Beschäftigten. Teilweise erhofft man sich aus einem (vermeintlichen) Mobbing rechtliche Vorteile, aber ist dies überhaupt möglich und wie setzt man ggfs. seine Ansprüche über das Rechtsinstitut „Mobbing“ durch? Diese Probleme will dieses Webinar aufzeigen.
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