Verantwortliche der öffentlichen Hand stehen häufig vor der Herausforderung, rechtskonforme Wege für die Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Institutionen zu finden. Dies betrifft unter anderem die Kooperation von öffentlichen Unternehmen mit der Kernverwaltung oder den Leistungsaustausch zwischen staatlichen Einrichtungen in Bereichen wie Energie, IT, Logistik oder Bau.
Das Vergaberecht sieht hierfür keine generelle Ausnahme von der Ausschreibungspflicht vor. Sobald es sich um einen Leistungsaustausch zwischen unterschiedlichen juristischen Personen handelt, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Ausschreibungspflicht.
In diesem Webinar zeigt Rechtsanwalt Dr. Martin Schellenberg auf, wie gemeinsame Projekte rechtssicher geplant und umgesetzt werden können, ohne gegen die Vorgaben des Vergaberechts zu verstoßen.