Update Polizeirecht: Der neue § 30a PolG und was sich zum 1. Juli 2026 ändert
Übersicht
Online-SeminarSicherheit und Einsatzdienste
014310
Do., 01.10.2026
09:00 - 16:30
7:30 Stunden
Beschreibung
Mit dem Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt wird Baden-Württemberg zum 01. Juli 2026 das Polizeigesetz (PolG BW) weiterentwickelt. Im Rahmen des Fachseminars wird auf die verschiedenen Polizeimaßnahmen (Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Betretungsverbot, Kontaktverbot, Annäherungsverbot, Beratungsverpflichtung, Datenübermittlung in Fällen häuslicher Gewalt) des § 30a PolG BW näher eingegangen.
Neu ist erstmals eine polizeilich anordnungsfähige Beratungsverpflichtung in Fällen häuslicher Gewalt und vergleichbarer Gefährdungslagen. Täterarbeit wird ausdrücklich in das Instrumentarium der Gefahrenabwehr integriert. § 30a PolG BW erweitert das Polizeirecht um eine strukturierte Verhaltensintervention bei gewaltausübenden Menschen. Die Beratungsverpflichtung steht dabei gleichrangig neben Wohnungsverweis, Rückkehr-, Betretungs-, Kontakt- und Annäherungsverbot.
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen aus den Ordnungsämtern
Seminarablauf
Inhalte:
Einführung häusliche Gewalt, Täter-/Opferstrukturen, Dunkelfeld und Hochrisikofälle
Istanbul-Konvention, staatlicher Schutzauftrag und politische Zielsetzungen
Zahlen, Daten, PKS, Nationalitäten und kriminalistische Erkenntnisse
Rechtliche Rahmenbedingungen, Gewaltschutzgesetz und Polizeirecht
Systematik, Aufbau und Zielsetzung des § 30a PolG BW
Wohnungsverweis und Rückkehrverbot nach § 30a Abs. 1 PolG BW
Betretungs-, Kontakt- und Annäherungsverbote nach § 30a Abs. 2 PolG BW
Beratungsverpflichtung, Täterarbeit und geeignete Beratungsstellen
Datenübermittlung, Datenschutz und interdisziplinäre Zusammenarbeit
Verfügungspraxis, Vollstreckung, Rechtsschutz und Falltraining
Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.
Preis
399,- Euro zzgl. MwSt.
Referenten
Matthias Beck ist seit 2025 Erster Bürgermeister der Großen Kreisstadt Hockenheim. Der Diplom-Verwaltungswirt Polizei (FH) verfügt über langjährige Berufs- und Führungserfahrung in Polizei, Landes- und Kommunalverwaltung. Nach Stationen bei verschiedenen Polizeidienststellen im Großraum Stuttgart und im Innenministerium Baden-Württemberg war er in leitenden Funktionen bei den Stadtverwaltungen Ludwigsburg und Korntal-Münchingen tätig. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen öffentliche Sicherheit, Ordnungsrecht, Bürgerdienste, Verwaltungsmodernisierung und kommunale Steuerung. Als Dozent vermittelt er praxisnahe Einblicke in aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen der öffentlichen Verwaltung.