Christoph Heydemann studierte an der Freien Universität Berlin und an der Westfälischen Wilhelmsuniversität Münster Rechtswissenschaften. Er wurde von der Münsteraner Fakultät nach Vorlage einer verwaltungsrechtlichen Doktorarbeit promoviert. Herr Heydemann absolvierte den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Kammergerichts und trat anschließend im Jahr 1992 als Richter in den Dienst des Landes Berlin. Im Jahr 2005 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht befördert. Seit dem Jahr 2014 ist er Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Herr Heydemann ist in seiner beruflichen Tätigkeit seit dem Jahr 2000 mit dem Beamten- und sonstigen Dienstrecht befasst und seit dem Jahr 2006 zusätzlich mit dem Personalvertretungsrecht.
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Behördliche Auswahlverfahren vor Gericht
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