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WEBINAR: Vergabe sozialer Dienstleistungen
Gegenstand des Seminars
Die Leistungserbringer vergeben Sozialleistungen immer häufiger in Vergabeverfahren, um die Kosten für die Leistungserbringung möglichst gering zu halten. In Folge dieser Praxis ist es daher zu Rechtsstreitigkeiten über das Verhältnis von Sozialrecht und Vergaberecht gekommen. Insbesondere Rabattverträge, Rettungsdienstleistungen und die Vergabe von Hilfsmittelverträgen waren dabei regelmäßig auf dem Prüfstand. Schwierigkeiten bereitet dabei insbesondere, Wettbewerb und soziale Sicherung methodisch in ein Verhältnis zu setzen, um sowohl den Regelungen des Vergaberechts als auch denen des Sozialrechts gerecht zu werden. Im Rahmen der grundlegenden Vergaberechtsreform wurden die europäischen Vergaberegeln an die Erfordernisse des europäischen Binnenmarktes angepasst. In diesem Zusammenhang haben nunmehr die sozialen Dienstleistungen in §§ 130, 153 GWB bzw. Art. 74 ff. Richtlinie 2014/24/EU eine ausdrückliche Kodifizierung erhalten, weil diese spezifische Merkmale aufweisen, die sich wegen unterschiedlicher administrativer, organisatorischer und kultureller Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten unterschiedlich darstellen. Mit der Richtlinie über die Konzessionsvergabe hat die Kommission erstmals sekundärrechtliche Regelungen für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen geschaffen. Sie sollen Unsicherheiten bei der Vergabe von Konzessionen im Interesse von Auftraggebern und Wirtschaftsteilnehmern verringern. Insgesamt wurde durch die Reform des europäischen Vergaberechts eine gute Möglichkeit ergriffen, die Rechtsmaterien des Sozialrechts und des Vergaberechts noch weitgehender miteinander zu verschränken und zu vereinheitlichen, um aufzuzeigen, dass zwischen beiden Rechtsmaterien kein unauflösbarer Gegensatz besteht. In diesem Seminar werden dementsprechend die rechtlichen Anforderungen an die Vergabe sozialer Dienstleistungen beleuchtet.
Seminarablauf

Themenüberblick:

  • Grundlagen des Sozialrechts
  • Grundlagen des EU-Vergaberechts (Anwendungsbereich und Ausnahmen) und nationale Umsetzung nach der Vergaberechtsnovelle
  • Sozialleistungsträger als öffentliche Auftraggeber
  • Ausgewählte Sozialleistungen als öffentliche Aufträge
  • Die Vergabe von Konzessionen über soziale Dienstleistungen
  • Anforderungen an die Vergabe sozialer Dienstleistungen
  • Die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz bzw. Gleichbehandlung bei sozialen Dienstleistungen
  • Wahl der Verfahrensarten bei der Vergabe sozialer Dienstleistungen

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Referenten
Dr.  Daniela  Heinemann, ist Hochschullehrerin für Öffentliches Recht an der FHVD Altenholz. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts, der Transparenz, des E-Government und der Digitalisierung von Verwaltungsabläufen. Sie war zuvor Professorin an der HfPV in Wiesbaden und Referatsleiterin im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Mainz. Im Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit war sie in einer internationalen Großkanzlei in der Praxisgruppe zum Wirtschaftsverwaltungsrecht tätig. Frau Prof. Dr. Heinemann verfügt über Spezialkenntnisse auf den Gebieten des EU-Vergaberechts sowie des nationalen Vergaberechts und ist mit der Rechtsprechung aus diesen Bereichen sehr gut vertraut. In ihrer Dissertation behandelte sie die vergaberechtliche Problematik, ob soziale Dienstleistungen öffentlich ausgeschrieben werden müssen oder können. Die Anfertigung der Arbeit wurde von der Studienstiftung des deutschen Volkes mit einem Promotionsstipendium gefördert und von der Oldenburgischen Landesbank mit einem Wissenschaftspreis ausgezeichnet.
Termin und Ort
Zeitraum:
11.04.2023 13:00 Uhr - 11.04.2023 17:30 Uhr

Preis
299,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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