Das Vergaberecht (GWB, VgV, VOB/A, UVgO) unterliegt der stetigen Entwicklung und permanenten Änderungen. Dies führt zu immer neuen Herausforderungen gerade für öffentliche Auftraggeber. So ist das zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nur ein Beispiel dafür, dass „strategische Beschaffungen" und damit die Beachtung der Aspekte Qualität, Umwelt, Soziales und Innovation neben dem Preis an Bedeutung gewinnen.
Ihre Vergabeverfahren müssen öffentliche Auftraggeber auch auf Basis neuer Entscheidungen des EuGH, der Vergabesenate (Oberlandesgerichte) sowie der Vergabekammern immer wieder anpassen.
Aktuelles Ziel der Bundesregierung ist es, Vergabeverfahren über ein „Vergabetransformationspaket" zu beschleunigen, zu digitalisieren und nachhaltiger, also wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und innovativer, auszurichten. Dazu soll noch im Jahre 2024 ein neues Vergaberecht in Kraft treten.
09:00 - 12:00 Uhr | 1 Stunde Mittagspause | 13:00 - 16:00 Uhr
Themenüberblick:
- Vergabegrundsätze und Checkliste für eine effiziente Vergabevorbereitung
- Verantwortung von Fachbereich und zentraler Vergabestelle
- E-Forms, Neues Vergaberecht (Vergabetransformationspaket) und neuere Rechtsprechung
- Neues zur Auftragswertschätzung, Markterkundung, Mischaufträge, Nachhaltige Vergaben
- Leistungsbestimmung: Zwischen Produktneutralität und Produktvorgabe
- Dringlichkeits- sowie Direktvergaben: Voraussetzungen und Grenzen
- Aktuelles zu Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Prüfung
- Ausschluss, Auslegung, Aufklaren und Nachfordern: Was sagt die Rechtsprechung?
- Rahmenvereinbarungen als flexible Beschaffungsinstrumente
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ist Rechtsanwalt. Er hat beim Deutschen Städte- und Gemeindebund über 20 Jahre das Dezernat für Vergabe, Städtebau und Umwelt geleitet. Im Jahre 2021 berief ihn der Präsident des Bundeskartellamtes zum ehrenamtlichen Beisitzer der Vergabekammer des Bundes. Norbert Portz ist Referent, Mitherausgeber und Autor vieler Fachbeiträge und Kommentare zum Vergaberecht. So verfasst er Beiträge für die Fachzeitschriften „Vergaberecht, NZBau, ZfBR und VergabeNavigator“. Zu den Kommentaren, an denen er als Autor und/oder Herausgeber mitwirkt, gehören:
- Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB/A und VOB/B, 22. Auflage 2022
- Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Kommentar, 5. Auflage 2020
- Röwekamp/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV-Kommentar, 2. Auflage, 2021
- Röwekamp/Portz/Friton, UVgO-Kommentar, 2. Auflage 2022
- Beck`sches Formularhandbuch Vergaberecht, 4. Auflage 2023.