Das Eingruppierungsrecht wird immer komplexer und vielschichtiger. Zwischenzeitlich gibt es drei Entgeltordnungen: für den Bund, die Länder und die Kommunen. Daher gibt es auch drei verschiedene Regelungen für das Eingruppierungsrecht des Öffentlichen Dienstes. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts prägt das Eingruppierungsrecht erheblich.
Ziel dieses Seminars ist es daher Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Entgeltordnungen aufzuzeigen, Eingruppierungsgrundsätze darzustellen und Fehler bei der Eingruppierungsfeststellungklage aufzuzeigen. Auch wird ein konkreter Eingruppierungsfall besprochen sowie relevante und ausgewählte Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts durch den zuständigen Senatsvorsitzenden vorgestellt.
Leiterinnen und Leiter von Haupt- und Personalämtern, bzw. Rechtsabteilungen. Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter, Personal- und Betriebsräte, Grundsatzsachbearbeiter-/innen im Eingruppierungsrecht, Mitglieder-/innen von Bewertungskommissionen. Auch eignet sich dieses Seminar für Fachanwälte für Arbeits-/Verwaltungsrecht.
Themenüberblick:
- Vorstellung der Entgeltordnungen (Bund/Länder/Kommunen)
- §§ 12, 13 TVöD/TV-L – die „Grundrechte“ des Eingruppierungsrechts
- „Arbeitsvorgang“ – der zentrale Steuerungsbegriff im Eingruppierungsrecht
- Typische Verständnisfehler im Eingruppierungsrecht
- Darstellung der „8 Todsünden“ im Eingruppierungsrecht
- Ausgewählte Rechtsprechung und Klärung der unbestimmten Rechtsbegriffe
- „Selbstständige Leistungen“ – mehr als eigenständig?
- Tätigkeitsbeschreibung – notwendiges Übel?
- Der „große Arbeitsvorgang“ – der richtige Ansatz?
- Die „Schlüssigkeitshürde“ bei der Eingruppierungsfeststellungsklage
- Fragen der Teilnehmer-/innen
Berlin