Am 1. Januar 2021 ist das neue EU-Drohnenrecht in Kraft getreten. Die EU-Durchführungsverordnung 2019/947 enthält die neuen EU-Drohnenregeln und als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die EU schafft mit dem neuen EU-Drohnenrecht in dem ständig an Bedeutung gewinnenden Drohnenmarkt EU-weit einheitliche Vorschriften, die Voraussetzungen für Wachstum und Innovation sowie mehr Sicherheit durch klare und einfache Vorgaben. Die Drohnenstrategie 2.0 der EU vom Dezember 2022 bestätigt dieses Ziel.
Der deutsche Gesetzgeber hat schon reagiert und den Rahmen genutzt, den das europäische Drohnenrecht den nationalen Rechtsordnungen lässt. Die Luftverkehrsordnung wurde angepasst und in die neuen §§ 21 h ff. LuftVO wichtige Vorschriften über die Nutzung von Geozonen aufgenommen. Diese §§ 21 h ff LuftVO enthalten teilweise völlig neue Ansätze, Begrifflichkeiten und Zuständigkeiten. In dem Webinar wird sehr ausführlich darauf eingegangen.
Bei Feuerwehreinsätzen, Rettungseinsätzen aller Art, Kontrollen von Gebäuden, im Land- und Forstwirtschaftsbereich werden immer häufiger Drohnen eingesetzt. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in diesen oder ähnlichen Anwendungsfeldern Drohnen einsetzen oder mit Drohnennutzern zu tun haben, müssen Kenntnisse des neuen EU-Drohnenrechts und der neuen deutschen Regelungen in den §§ 21 h ff. LuftVO haben. Nur so können sie selbst rechtssicher Drohnen nutzen oder Drohnennutzern korrekte, dem neuen EU-Recht bzw. dem deutschen Recht entsprechende Auskünfte und Vorgaben machen.
Ausführlich wird auch besprochen, in welchem Umfang künftig Behörden sowie BOS-Organisationen genehmigungsfrei unbemannte Fluggeräte nutzen dürfen. Die Regelung in Art. 12 DVO / § 21 k LuftVO sowie die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich werden erörtert.
- Wesentliche Grundaussagen, wie z.B. der risikobasierte Ansatz, werden dargestellt und konkret die neuen 3 Betriebskategorien open / specific / certified sowie die 5 Risikokategorien C 0-5 und die 3 Unterkategorien A 1-3 ausführlich erörtert. Soweit bestehende Begriffe wie z.B. VLOS / BVLOS auch weiterhin eine Rolle spielen, werden sie ebenfalls erläutert.
- Es wird dargestellt, welche bisher zu beachtenden Unterscheidungen keine Rolle mehr spielen und welche neuen Begrifflichkeiten man kennen muss ( gewerblich/privat; UAS/Flugmodelle; nicht über Menschenansammlungen; in einer sicheren Entfernung von Menschen gehalten; Unbeteiligte; MTOM; Spielzeug …).
- Sehr ausführlich werden die seit Mai 2021 geltenden neuen deutschen Regelungen in den §§ 21 h ff. LuftVO vorgestellt. Die dort geregelten geografischen Gebiete ( sog. Geozonen ) werden in der Praxis von besonderer Bedeutung sein. Die neuen Begrifflichkeiten, die neuen Zuständigkeiten und die Differenzierung nach der Betriebskategorie werden ausführlich besprochen.
- Genehmigungsfreier Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch Behörden und BOS-Organisationen; welche Regelungen gibt es und welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen trotz der Genehmigungsfreiheit beachtet werden.
- Auch die Frage, in welchem Umfange künftig ein Grundstückseigentümer verhindern kann, dass das eigene Grundstück mit einer Kameradrohne überflogen wird, wird erörtert.
- In diesem Zusammenhang wird auf die Frage der Strafbarkeit eines Drohnenbetreibers bei Verstößen gegen das Recht auf das eigene Bild / das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Drohnenflügen mit Kamera eingegangen.
- Es werden die wichtigen Übergangsvorschriften für die Nutzung von „Alt-Drohnen" und die Geltung bestehender „Drohnen-Führerscheine", den neuen EU-Kompetenznachweis und das EU-Fernpilotenzeugnis, die wichtigsten Ansprechpartner bei den Behörden, die wichtige Plattform Dipul und gute Infoseiten im Internet dargestellt.
- Abschließend wird das neue U-Space-System mit seinen 3 Grundpfeilern Registrierung, Geo-Sensibilisierung und Fernidentifikation sowie das deutsche Konzept vom Dezember 2022 vorgestellt. Ein deutsches U-Space-Gesetz ist für 2023 angekündigt.
- Darstellung Stand nationale Standardszenarios.
- Aktuelles: Zahl der Anwendungsfelder steigt ständig
- Definition Unmanned Aircraft System (UAS) / Betreiber / Fernpilot
- Das EU-Recht ab 1. Januar 2021 (die neue VO-Struktur; Ab wann gilt was? Der risikobasierte Ansatz; wichtige Grundbegriffe; die neuen drei Betriebskategorien)
- Die wichtigsten EU-Grundaussagen
- Warum kommt jetzt ein neues EU-Recht und welche Vorteile hat es?
- Wann muss eine Registrierung erfolgen?
- Welchen „Drohnenführerschein" benötigt man ab dem 31.12.2020?
- Welche Regeln gelten für das Fliegen mit Bestandsdrohnen?
- Die neuen deutschen Regelungen in den §§ 21 h ff. LuftVO (Regelung der Geozonen)
- Genehmigungsfreier Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch Behörden und BOS-Organisationen
- Fotos/Videos mit Bildnissen von Menschen – Aufnahmen und Verbreitung
- Kann man als Grundstückseigentümer allgemein untersagen, dass das Grundstück von einer Drohne überflogen wird? Welche Start- und Landeregelungen gibt es allgemein?
- Strafbares Verhalten durch Drohnen-Betreiber
- Drohnenabwehr
- Das U-Space-System
- Gute Ansprechpartner und gute Internet-Fundstellen
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