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Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


WEBINAR: Das neue Vergaberecht 2023
Grundlagen, Probleme und aktuelle Entwicklungen
Gegenstand des Seminars
Das Vergaberecht unterliegt der ständigen Entwicklung. Dies führt zu stets neuen Herausforderungen für öffentliche Vergabestellen, wie zuletzt durch die Einführung der eForms und die nötige Addition der Auftragswerte bei Planungsleistungen infolge der Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV. Im Jahr 2024 soll ein „Neues Vergaberecht“ in Kraft treten. Ziel ist es, strategische Aspekte (s. Klimaschutz) in Vergabeverfahren zu stärken sowie, Vergabeverfahren zu beschleunigen und zu entbürokratisieren.

Die konkrete Anwendung des Vergaberechts über das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV), die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die VOB/A unterliegt ebenso einem ständigen Wandel. Hierzu tragen speziell die Rechtsprechung des EuGH, des Bundesgerichtshofs (BGH), der Vergabesenate (Oberlandesgerichte) und der Vergabekammern bei.

Das Webinar „Das neue Vergaberecht 2024“ soll öffentliche Auftraggeber und Unternehmen praxisorientiert über das aktuelle Vergaberecht informieren. Hierbei stehen neben der Vermittlung vergaberechtlicher Grundlagen insbesondere aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen der Rechtsprechung auf die Vergabepraxis im Fokus.

Schwerpunkte des Seminars sind die Vergabevorbereitung, die Wahl der richtigen Vergabeart, die Erstellung einer guten Leistungsbeschreibung, die Angabe und Prüfung korrekter Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Wertung. Weiter werden der Nutzen von Rahmenvereinbarungen und die Möglichkeiten der Heilung und Gestaltung für öffentliche Auftraggeber in laufenden Vergaben von der Auslegung, über die Aufklärung und Nachforderung bis hin zur Aufhebung behandelt.
Seminarablauf
Seminarzeiten (Tag 1 und Tag 2):
09:00 – 12:00 Uhr | 1 Stunde Mittagspause | 13:00 – 16:00 Uhr

Themenüberblick Tag 1:
Aktuelle Entwicklungen und Vergabevorbereitung - Checkliste für Auftraggeber, u. a.
  • Anwendung des Vergaberechts und Ausnahmen vom Vergaberecht
  • Wer macht was? Fachbereich, Zentrale Vergabestelle, RPA
  • Vergabegrundsätze und Umsetzung in Vergabeverfahren
  • Die korrekte Schätzung des Auftragswerts
  • Losweise Vergaben und Ausnahmen vom Mittelstandsgebot
  • Die Wahl der richtigen Vergabeart
Gestaltungsoptionen in laufenden Vergabeverfahren: Von der Auslegung bis zur Aufhebung
  • Die Auslegung von Vergabeunterlagen und Angeboten
  • Möglichkeiten und Grenzen der Aufklärung von Angeboten
  • Die Nachforderungen von Unterlagen
  • Die Zurückversetzung in laufenden Vergabeverfahren
  • Die Aufhebung von Vergabeverfahren: Voraussetzungen und Folgen
Flexible Beschaffungen durch Rahmenvereinbarungen
  • Gestaltungsmöglichkeiten für öffentliche Auftraggeber bei Rahmenvereinbarungen
  • Die „Höchstmengenrechtsprechung“ des EuGH und ihre Folgen
  • Inhaltlich-rechtliche Optionen bei Rahmenvereinbarungen
  • Ausgestaltung eines Miniwettbewerbs bei Rahmenvereinbarungen
  • Neuere Entwicklungen und Rechtsprechung
Norbert Portz, Rechtsanwalt; Ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabeammer Bund; Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes a. D.

Themenüberblick Tag 2:
Die ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung als Kern guter Vergaben
  • Was beinhaltet eine klare und eindeutige Leistungsbeschreibung?
  • Die verschiedenen Arten der Leistungsbeschreibung
  • Die Leistungsbeschreibung zur Umsetzung von strategischen Aspekten
  • Anforderung an zulässige Produktvorgaben als Ausnahme
  • Beispielsfälle zur Leistungsbeschreibung
Wesentliche Prüfpunkte für die Eignungskriterien, Nachweise und Eignungsprüfung
  • Eignungskriterien richtig ausgestalten
  • Eignungsnachweise sachgerecht vorgeben und einfordern
  • Eignungsprüfung ordnungsgemäß durchführen
  • Das Wettbewerbsregister
  • Zwingender und fakultativer Ausschluss von Unternehmen
  • Feststellung der Eignung: Die richtige Ermessensentscheidung des Auftraggebers
Ordnungsgemäßer Umgang mit den Zuschlagskriterien und der Wertung der Angebote
  • Gestaltungsspielraum öffentlicher Auftraggeber bei den Zuschlagskriterien
  • Der Preis allein ist nicht alles: Die Nutzung qualitativer Zuschlagskriterien
  • Die Prüfungsfolge für eine ordnungsgemäße Wertung
  • Zwischen zwingendem Ausschluss und Verbleib in der Wertung
  • Bei der Wertung zu berücksichtigende Checkpunkte
Bernd Düsterdiek, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
Referenten
Bernd  Düsterdiek, ist seit dem Jahr 2005 Referatsleiter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB). Der DStGB vertritt bundesweit rund 11.500 Städte und Gemeinden. Er betreut dort die Bereiche Städtebaurecht und Stadtentwicklung, Vergaberecht und Umwelt. Bernd Düsterdiek hat bereits zahlreiche Fachbeiträge zu den Themen Umwelt und Städtebau, zum Öffentlichen Baurecht sowie zum Vergaberecht veröffentlicht. Er ist Dozent beim Rheinischen Studieninstitut für Kommunale Verwaltung in Köln und Autor verschiedener Fachkommentare, u.a. des vergaberechtlichen Praxiskommentars „Düsterdiek/Röwekamp – Verdingungsordnung für Leistungen – VOL/A und VOL/B“. Er vertritt den DStGB zudem in zahlreichen Gremien, u.a. im Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz, im BMUB-Beirat Umwelt und Sport sowie im Beirat der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.).
Norbert  Portz, verfügt über langjährige Erfahrungen im Vergaberecht. Er ist Rechtsanwalt und ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt. Bis zum Ende des Jahres 2021 leitete Herr Portz das Vergabedezernat beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. Dieser vertritt über 11.000 Städte und Gemeinden und damit von der Zahl der vergebenen Aufträge her die größten öffentliche Auftraggeber. In dieser Funktion war Herr Portz auf der europäischen und der nationalen Ebene in die vergaberechtlichen Rechtssetzungsprozesse intensiv eingebunden. Herr Portz wurde im Jahre 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einen Fachbeirat zur innovativen und nachhaltigen Beschaffung berufen. Darüber hinaus ist Herr Portz Mitherausgeber und Autor zahlreicher Publikationen und Kommentare zum Vergaberecht. Zu den Kommentaren, an denen er mitwirkt, gehören die 22. Auflage des "Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB/A und VOB/B", Auflage 2022, die 6. Auflage des "Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB-Kommentar" (Neuauflage 2024), die 2. Auflage des "Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV-Kommentar" aus dem Jahr 2021, die 2. Auflage des "Kulartz/Kus/Portz/Prieß, UVgO-Kommentar" aus dem Jahr 2022, die 4. Auflage des "Beck'schen Formularhandbuchs zum Vergaberecht" (Neuauflage 2024) und das "Beck`sche Handbuch „'Nachhaltigkeit im Vergaberecht'" in seiner ersten Auflage, die im Jahr 2024 erscheinen wird.
Termin und Ort
Zeitraum:
29.11.2022 09:00 Uhr - 30.11.2022 16:00 Uhr

Preis
699,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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