Erfahrungen austauschen und neue Lernwege nutzen in den
Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


WEBINAR: Vergaberecht nach Zuschlag
Gegenstand des Seminars

Endet mit Zuschlagserteilung „nur“ das Vergabeverfahren, oder auch alle Rechte und Pflichten aus dem Vergaberecht? Was muss ein Auftraggeber nach der Zuschlagserteilung noch so alles machen und auf welche Informationen hat ein Bieter im Nachgang einen Anspruch? Sind Aussagen wie „Nach Zuschlag gilt nur noch Zivilrecht!“ richtig, oder wie verhält es sich mit Vertragsänderungen nach Zuschlag? Und zwar auch bei der Geltendmachung von Mängelrechten – kann man alles tun, was das Bürgerliche Gesetzbuch grundsätzlich vorsieht? Und welche Folgen für neue Vergabeverfahren kann es für Unternehmen haben, wenn sie bei einem öffentlichen Auftrag nicht vertragsgemäß geleistet haben?

All diese Fragen und noch weitere Aspekte des „Vergaberechts nach Zuschlag“ sollen in diesem Webinar beleuchtet und praxisnah erörtert werden. Anhand von Beispielen aus der Praxis und im Dialog mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die relevanten Fragen besprochen.

Seminarablauf

Themenüberblick:

Bekanntmachung des vergebenen Auftrags

  • Anforderungen bei EU-weiten und nationalen Ausschreibungen
  • Besonderheiten bei Beschränkten Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Direktaufträgen
  • Mindestinformationen der Bekanntmachung, Spielräume, Schutz sensitiver Informationen
  • Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Bekanntmachungspflichten
  • Unterrichtung unterlegener Bieter und Bewerber
  • Statistikpflichten
  • Aufbewahrungspflichten

Vertragsmanagement

  • Anpassung und Änderung der Leistung
  • vergaberechtliche Grenzen nach § 132 GWB und § 47 UVgO
  • Vergaberechtsfreie Ergänzungsbeauftragungen
  • Ausübung von Verlängerungs- oder Erweiterungsoptionen
  • Umgang mit Änderungen beim Auftragnehmer
  • Ausfall und Ersetzung des Auftragnehmers
  • Abrufe aus Rahmenvereinbarungen / Durchführung “kleiner” Wettbewerbe
  • Rechtsschutz bei sog. Mini-Wettbewerben
  • Vertragslaufzeiten
  • Pflicht zur Kündigung unbefristeter und/oder vergaberechtswidriger Verträge
  • Prüfpflichten etc. des Auftraggebers

Nachforderungs- (Claim-) Management

  • Umgang mit Schlechtleistungen, Rechte des Auftraggebers
  • Umgang mit Verzögerungen und Verzug
  • Umgang und Management von Nachträgen
  • vertragliche und gesetzliche Sanktionsmechanismen

Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.

Referenten
Günther  Pinkenburg, ist als Rechtsanwalt und Geschäftsführender Gesellschafter bei der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig. Davor war er Senior Vergabe-Berater bei der INFORA GmbH. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München (Dipl.-Jurist) und absolvierte sein Referendariat (Ass. iur.) im Oberlandesgerichtsbezirk München. Neben einem Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer studierte er im berufsbegleitenden Masterstudiengang Rechtswissenschaften (LL.M.) an der FernUniversität in Hagen. Als Wahlfach in Studium und Referendariat wählte Herr Pinkenburg schon früh das Verwaltungsrecht. Zu seinen Schwerpunkttätigkeiten gehören u. a. die umfassende Betreuung von Vergabeverfahren, von strategischem Beschaffungsmanagement über die Erstellung umfassender Vergabeunterlagen einschließlich spezifischer Vertragsunterlagen bis hin zur Angebotsbewertung und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Mandanten. Herr Pinkenburg verfügt über Spezialkenntnisse auf den Gebieten des EU-Vergaberechts sowie des nationalen Vergaberechts und ist mit der Rechtsprechung aus diesen Bereichen sehr gut vertraut. Ein weiterer fachlicher Schwerpunkt liegt im Bereich des IT-Vertragsrechts sowie des Verwaltungs- und Europarechts. Zudem ist er regelmäßig als Dozent im Rahmen von Schulungen, Seminaren und Tagungen auf dem Gebiet des Vergabe-, IT-Vertrags- und BOS-Rechts tätig, unter anderem als Lehrbeauftragter an der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) und der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (FHVR Hof) sowie für den Behörden Spiegel. Herr Pinkenburg hat die Lehrgänge „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“, „Fachanwalt für IT-Recht“ und „Fachanwalt für Vergaberecht“ erfolgreich absolviert und ist gemäß ITIL v3 Foundation und ISO 27001 sowie im Projektmanagement zertifiziert. Er ist Vorsitzender der Regionalgruppe München des Deutschen Vergabenetzwerkes (DVNW) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaften „Vergaberecht“, ,„Informationstechnologie“ und „Verwaltungsrecht“ im Deutschen Anwaltverein e.V. Seit 1991 ist er aktives Feuerwehrmitglied, Ausbilder und Führungsdienstgrad. Er wirkt zudem seit Jahren im Fachbereich 2 des Landesfeuerwehrverbandes Bayern mit. In der BOS-Fachzeitschrift „BRANDSchutz“ veröffentlicht er regelmäßig juristische Beiträge.
Termin und Ort
Zeitraum:
21.11.2022 09:00 Uhr - 21.11.2022 12:00 Uhr

Preis
199,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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