Die Umsetzung von Anforderungen zur ökologischen Nachhaltigkeit und insbesondere der Reduzierung von Treibhausgasemissionen stellt öffentliche Bauherren jedoch regelmäßig vor schwierige Herausforderungen gleich am Anfang eines Projekts. Schon im Zuge der Bedarfsfestlegung und der ersten Ausschreibungen werden wichtige Weichen gestellt. Um hinreichend konkrete Nachhaltigkeitsanforderungen in die Vergabeentscheidung einfließen zu lassen und mit den interessierten Planungsunternehmen – ob General- oder Fachplaner – über Nachhaltigkeitsaspekte zu verhandeln, ist ein gewisses Verständnis dafür, wie Nachhaltigkeit in der Baupraxis verwirklicht wird, unerlässlich. Gleichzeitig müssen die Verantwortlichen auf Seiten der öffentlichen Bauherren sicherstellen, dass die Projektdurchführung rechtssicher, zweckmäßig und kostensensibel ist und bleibt – sowohl in Beschaffungsprozessen als auch während der Durchführung des Bauvorhabens.
Im Webinar geben die Referenten praxisnahe Einblicke, wie sich Nachhaltigkeit in Bauprojekten verwirklichen lässt – und zwar sowohl aus bautechnischer Sicht als auch mit Blick auf das Bauvergabe- und -vertragsrecht. Die Bedeutung nachhaltiger Baumaterialien, neue Möglichkeiten mittels Einsatz der BIM-Methode und die Grundlagen der Zertifizierungen für nachhaltiges Bauen werden ebenso erörtert wie konkrete rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten.
- Begrüßung
- Was bedeutet Nachhaltigkeit für Bauprojekte der öffentlichen Hand?
- Begriffe
- Tatsächliche Relevanz: Emissionsquellen und Kosten im Lebenszyklus
- Rechtliche Relevanz: Anforderungen an öffentliche Bauwerke und Gebäude
- Wie entstehen nachhaltige Bauwerke/Gebäude – und woran erkennt man sie?
- Nachhaltige Baumaterialien
- Chancen bei Planung und Betrieb aus dem Einsatz der BIM-Methode
- Zertifizierungen zur Nachhaltigkeit
- Wie kann die öffentliche Hand Nachhaltigkeit bei ihren Bauvorhaben rechtssicher und praxistauglich verwirklichen?
- Beschaffung zwischen Leistungsbestimmungsrecht und Vergaberecht
- Gestaltungsmöglichkeiten im neuen Bauvertragsrecht
- Fazit
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