Erfahrungen austauschen und neue Lernwege nutzen in den
Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


WEBINAR: EU-Drohnenrecht – Grundlagen und Einführung
Gegenstand des Seminars

!!!ACHTUNG: TERMIN VERLEGT VOM 13.05.2021 AUF DEN 12.05.2021 AUFGRUND VON CHRISTI HIMMELFAHRT!!!


Am 1. Januar 2021 ist das neue EU-Drohnenrecht in Kraft getreten. Die EU-Durchführungsverordnung 2019/947 enthält die neuen EU-Drohnenregeln und als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die EU schafft mit dem neuen EU-Drohnenrecht in dem ständig an Bedeutung gewinnenden Drohnenmarkt EU-weit einheitliche Vorschriften, die Voraussetzungen für Wachstum und Innovation sowie mehr Sicherheit durch klare und einfache Vorgaben.
Die so wichtigen Vorschriften § 21 a und b LuftVO haben weiter Bestand, werden in Teilen aber vom neuen EU-Recht verdrängt.
 
Bei Feuerwehreinsätzen, Rettungseinsätzen aller Art, Kontrollen von Gebäuden, im Land- und Forstwirtschaftsbereich werden immer häufiger Drohnen eingesetzt. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in diesen oder ähnlichen Anwendungsfeldern Drohnen einsetzen oder mit Drohnennutzern zu tun haben, sollten Kenntnisse des neuen EU-Drohnenrechts haben. Nur so können sie selbst rechtssicher Drohnen nutzen oder Drohnennutzern korrekte, dem neuen EU-Recht entsprechende Auskünfte und Vorgaben machen.
 
In diesem Webinar wird das neue EU-Drohnenrecht anhand vieler praktischer Beispiele erläutert.
Zielsetzung
  • Wesentliche Grundaussagen, wie z.B. der risikobasierte Ansatz, werden dargestellt und konkret die neuen 3 Betriebskategorien open / specific / certified sowie die 5 Risikokategorien C 0-5 und die 3 Unterkategorien A 1-3 ausführlich erörtert. Soweit bestehende Begriffe wie z.B. VLOS / BVLOS auch weiterhin eine Rolle spielen, werden sie ebenfalls erläutert.
  • Es wird dargestellt, welche bisher zu beachtenden Unterscheidungen keine Rolle mehr spielen und welche neuen Begrifflichkeiten man kennen muss ( gewerblich/privat; UAS/Flugmodelle; nicht über Menschenansammlungen; in einer sicheren Entfernung von Menschen gehalten; Unbeteiligte; MTOM; Spielzeug …).
  • Das neue U-Space-System mit seinen 3 Grundpfeilern Registrierung, Geo-Sensibilisierung und Fernidentifikation wird vorgestellt.
  • Von besonderer Bedeutung wird sein, welche geografischen UAS-Gebiete (UAS geographical zone) künftig bestehen und wie man selbst auf die Schaffung derartiger UAS-Gebiete hinwirken kann.
  • Auch die Frage, in welchem Umfange künftig ein Grundstückseigentümer verhindern kann, dass das eigene Grundstück mit einer Kameradrohne überflogen wird, wird erörtert.
  • In diesem Zusammenhang wird auf die Frage der Strafbarkeit eines Drohnenbetreibers bei Verstößen gegen das Recht auf das eigene Bild / das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Drohnenflügen mit Kamera eingegangen.
  • Abschließend werden die wichtigen Übergangsvorschriften für die Nutzung von „Alt-Drohnen" und die Geltung bestehender „Drohnen-Führerscheine", den neuen EU-Kompetenznachweis und das EU-Fernpilotenzeugnis, die wichtigsten Ansprechpartner bei den Behörden, wichtige Apps wie z.B. der DFS oder Map2Fly und gute Infoseiten im Internet dargestellt.
Seminarablauf
Themenüberblick:
  • Aktuelles: Zahl der Anwendungsfelder steigt ständig
  • Definition Unmanned Aircraft System (UAS) / Betreiber / Fernpilot
  • Das EU-Recht ab 1. Januar 2021 (die neue VO-Struktur; Ab wann gilt was? Der risikobasierte Ansatz; wichtige Grundbegriffe; die neuen drei Betriebskategorien)
  • Die wichtigsten EU-Grundaussagen
    • Warum kommt jetzt ein neues EU-Recht und welche Vorteile hat es?
    • Wann muss eine Registrierung erfolgen?
    • Welchen „Drohnenführerschein" benötigt man ab dem 31.12.2020?
    • Welche Regeln gelten für das Fliegen mit Bestandsdrohnen? 
  • Das U-Space-System
  • Nationale Flugverbotszonen / Geo-Zonen
  • Welche Bedeutung hat noch das deutsche Recht? Welche Regelungen in §§ 21 a und b LuftVO sind auch weiterhin zu beachten ?
  • Fotos/Videos mit Bildnissen von Menschen – Aufnahmen und Verbreitung
  • Kann man als Grundstückseigentümer allgemein untersagen, dass das Grundstück von einer Drohne überflogen wird?
  • Strafbares Verhalten durch Drohnen-Betreiber
  • Drohnenabwehr
  • Gute Ansprechpartner und gute Internet-Fundstellen
Zur Teilnahme an diesem Webinar (Kurze Erklärung: Was ist das?) benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert und es gelten diese Hardwarevoraussetzungen für unsere Plattform. Weitere Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erklärt dieses kurze Video. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie nach Anmeldung.
Referenten
Dr.  Andreas  Roß, nach dem Studium der Rechtswissenschaften 2 Jahre als Rechtsanwalt tätig. Wechsel zum Freistaat Bayern und dort jeweils mehrere Jahre in einer Rechtsabteilung, als Leiter einer Personalabteilung und als Leiter einer IT-Abteilung tätig. Seit 2016 ist er Leiter einer HR-Abteilung. Herr Dr. Roß hält seit 2008 Seminare zum Social Media Recht und Datenschutzrecht für Unternehmen und Behörden, im In- und Ausland. Lehrbeauftragter an der OTH Regensburg und an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern. Seit 2020 hält Herr Dr. Roß auch Seminare zum Recht der künstlichen Intelligenz und zum Drohnenrecht.
Termin und Ort
Zeitraum:
12.05.2021 13:00 Uhr - 12.05.2021 16:00 Uhr

Preis
189,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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