!!!ACHTUNG: TERMIN VERLEGT VOM 13.05.2021 AUF DEN 12.05.2021 AUFGRUND VON CHRISTI HIMMELFAHRT!!!
Am 1. Januar 2021 ist das neue EU-Drohnenrecht in Kraft getreten. Die EU-Durchführungsverordnung 2019/947 enthält die neuen EU-Drohnenregeln und als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die EU schafft mit dem neuen EU-Drohnenrecht in dem ständig an Bedeutung gewinnenden Drohnenmarkt EU-weit einheitliche Vorschriften, die Voraussetzungen für Wachstum und Innovation sowie mehr Sicherheit durch klare und einfache Vorgaben. Die so wichtigen Vorschriften § 21 a und b LuftVO haben weiter Bestand, werden in Teilen aber vom neuen EU-Recht verdrängt.
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Wesentliche Grundaussagen, wie z.B. der risikobasierte Ansatz, werden dargestellt und konkret die neuen 3 Betriebskategorien open / specific / certified sowie die 5 Risikokategorien C 0-5 und die 3 Unterkategorien A 1-3 ausführlich erörtert. Soweit bestehende Begriffe wie z.B. VLOS / BVLOS auch weiterhin eine Rolle spielen, werden sie ebenfalls erläutert.
- Es wird dargestellt, welche bisher zu beachtenden Unterscheidungen keine Rolle mehr spielen und welche neuen Begrifflichkeiten man kennen muss ( gewerblich/privat; UAS/Flugmodelle; nicht über Menschenansammlungen; in einer sicheren Entfernung von Menschen gehalten; Unbeteiligte; MTOM; Spielzeug …).
- Das neue U-Space-System mit seinen 3 Grundpfeilern Registrierung, Geo-Sensibilisierung und Fernidentifikation wird vorgestellt.
- Von besonderer Bedeutung wird sein, welche geografischen UAS-Gebiete (UAS geographical zone) künftig bestehen und wie man selbst auf die Schaffung derartiger UAS-Gebiete hinwirken kann.
- Auch die Frage, in welchem Umfange künftig ein Grundstückseigentümer verhindern kann, dass das eigene Grundstück mit einer Kameradrohne überflogen wird, wird erörtert.
- In diesem Zusammenhang wird auf die Frage der Strafbarkeit eines Drohnenbetreibers bei Verstößen gegen das Recht auf das eigene Bild / das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Drohnenflügen mit Kamera eingegangen.
- Abschließend werden die wichtigen Übergangsvorschriften für die Nutzung von „Alt-Drohnen" und die Geltung bestehender „Drohnen-Führerscheine", den neuen EU-Kompetenznachweis und das EU-Fernpilotenzeugnis, die wichtigsten Ansprechpartner bei den Behörden, wichtige Apps wie z.B. der DFS oder Map2Fly und gute Infoseiten im Internet dargestellt.
- Aktuelles: Zahl der Anwendungsfelder steigt ständig
- Definition Unmanned Aircraft System (UAS) / Betreiber / Fernpilot
- Das EU-Recht ab 1. Januar 2021 (die neue VO-Struktur; Ab wann gilt was? Der risikobasierte Ansatz; wichtige Grundbegriffe; die neuen drei Betriebskategorien)
- Die wichtigsten EU-Grundaussagen
- Warum kommt jetzt ein neues EU-Recht und welche Vorteile hat es?
- Wann muss eine Registrierung erfolgen?
- Welchen „Drohnenführerschein" benötigt man ab dem 31.12.2020?
- Welche Regeln gelten für das Fliegen mit Bestandsdrohnen?
- Das U-Space-System
- Nationale Flugverbotszonen / Geo-Zonen
- Welche Bedeutung hat noch das deutsche Recht? Welche Regelungen in §§ 21 a und b LuftVO sind auch weiterhin zu beachten ?
- Fotos/Videos mit Bildnissen von Menschen – Aufnahmen und Verbreitung
- Kann man als Grundstückseigentümer allgemein untersagen, dass das Grundstück von einer Drohne überflogen wird?
- Strafbares Verhalten durch Drohnen-Betreiber
- Drohnenabwehr
- Gute Ansprechpartner und gute Internet-Fundstellen