Schon jetzt sollten die Anwendungen von Bund und Ländern barrierefrei sein. Sie benötigen eine Erklärung zur Barrierefreiheit und müssen erstmals zum Juni 2021 einen Bericht über den Umsetzungsstand der Barrierefreiheit abgeben und geplante Maßnahmen und Zeitpläne darstellen. OZG-Leistungen müssen bis Ende des Jahres 2022 mindestens auf der Reifegradstufe 3 angeboten werden. Das heißt, auch den Service-Standard, der für die Umsetzung des OZG entwickelt wurde, zu berücksichtigen und die entstehenden digitalen Angebote barrierefrei zu konzipieren und gestalten.
Und genau an dieser Stelle lassen sich mehrere Synergien finden: Bereits gewonnene Erfahrungen können Sie für die Umsetzung der OZG wiederverwenden und umgekehrt. Barrierefreiheit von Anfang an mitbedacht und umgesetzt, bedeutet für Ihr Projekt einen Mehraufwand im einstelligen Prozentbereich und kann zugleich die Wartungs- und Betriebskosten reduzieren.
Nach einer kurzen Einführung in die rechtlichen Grundlagen und zeitlichen Vorgaben zeigen wir Ihnen, mit welchen Maßnahmen Sie Barrierefreiheit von Anfang an in Ihrem Projekt umsetzen können und welche Vorteile die ganzheitliche Betrachtung mit sich bringt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit den Rahmenbedingungen der BITV sich auf die OZG-Umsetzung vorbereiten.
Themenüberblick:
- Einblicke in die BITV / OZG und zeitliche Vorgaben
- Das Reifegradmodell des OZG
- BITV und OZG Synergie
- Projektstandards für Barrierefreiheit und Umsetzungsbeispiele
- Qualitätssicherung für Barrierefreiheit
- Fragen und Diskussion
Zur Teilnahme an diesem Webinar (Kurze Erklärung: Was ist das?) benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert und es gelten diese Hardwarevoraussetzungen für unsere Plattform. Weitere Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erklärt dieses kurze Video. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie nach Anmeldung.