Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Finanziert wird der DigitalPakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem sogenannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.
Zwar werden die Fördermittel beim jeweiligen Bundesland beantragt, nicht beim Bund. Jedes Land wird aber für diesen Zweck eine eigene, mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie herausgeben, die die Einzelheiten der Förderung festlegt.
Um im Zuge dessen einerseits eine bedarfsorientierte und wirtschaftliche Beschaffung zu erreichen, andererseits aber auch die Rückforderung von Zuwendungen zu vermeiden, bedarf es der Durchführung eines gleichsam zielführenden wie rechtssicheren Vergabeverfahrens.
Dazu sollen in dem Webinar die aus vergaberechtlicher Sicht wesentlichen Aspekte des DigitalPakts beleuchtet und auf die wesentlichen vergaberechtlichen „Knackpunkte“ bei Beschaffungen von IKT-Leistungen eingegangen werden.
Themenüberblick:
- DigitalPakt Schule im Überblick
- Umsetzung in den Bundesländern
- Höhe der Förderung, Förderfähige Leistungen, Ablauf des Förderverfahrens
- Konsequenzen für Vergabeverfahren
- Auftragswertschätzung und richtige Wahl des Vergaberechtsregimes und Vergabeverfahrens
- Leistungsbestimmungsrecht
- Losbildung
- Bewertungsvorgehen
Zur Teilnahme an diesem Webinar (Kurze Erklärung: Was ist das?) benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert und es gelten diese Hardwarevoraussetzungen für unsere Plattform. Weitere Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erklärt dieses kurze Video. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie nach Anmeldung.