Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (Planungsleistungen) ist regelmäßig der Vergabe von Bauleistungen vorgeschaltet. Es gilt: Wer billig plant, baut teuer! Wichtig ist daher, die rechtliche und tatsächliche Klaviatur der besonderen Regeln und Verfahren zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen zu kennen. Dies gilt zum einen für die Vergabe von Planungsleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte (214.000 Euro). Zum anderen ist auch für die Vergabe von Planungsleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte in § 50 UVgO erstmalig eine auch „Sonderregelung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen“ enthalten. Besondere Aktualität bekommt das Thema der Vergabe von Planungsleistungen durch die infolge des EuGH-Urteils vom 04. Juli 2019 festgestellte EU-Rechtswidrigkeit der HOAI-Mindest- und Höchstsätze. In der Folge ist eine Novelle der HOAI erforderlich. Die novellierte HOAI wird am 01. Januar 2021 in Kraft treten.
In diesem Webinar wird der Vergabeexperte des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Norbert Portz, den rechtssicheren Umgang mit der Vergabe von Planungsleistungen sowie die zentralen Neuerungen der HOAI darstellen.
- Aktuelle - und nicht nur Corona-bedingte - Neuerungen im Vergaberecht
- Wegfall der Formalisierung im Vergaberecht: Ein Trend?
- Sonderregelungen und Verfahren bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
- Eignungsprüfung und Verhandlungsverfahren bei der Vergabe von Planungsleistungen
- Die EU-Rechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze und die neue HOAI
179,- Euro (Endpreis, die Teilnahmegebühr ist umsatzsteuerbefreit)