Erfahrungen austauschen und neue Lernwege nutzen in den
Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


WEBINAR: Optimierung der Beschaffung durch Rahmenverträge
Gegenstand des Seminars

Für jede Beschaffung – seien es Dienstleistungen oder Lieferungen – eine gesonderte Ausschreibung durchführen? Im Sinne eines effizienten Beschaffungsvorgehens kann dies, insbesondere bei größeren, aber unregelmäßig auftretenden Bedarfen, nicht zielführend sein. Für öffentliche Auftraggeber können daher Rahmenverträge ein flexibles Instrumentarium sein, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Durch den Einsatz von Rahmenverträgen können bei der Vergabe von Standardleistungen und -produkten aufwändige Einzelausschreibungen reduziert und Effizienzvorteile durch gebündelte Beschaffungen erreicht werden. Die benötigten Leistungen können damit bedarfsbezogen abgerufen werden und die Bedarfsdeckung erfolgt flexibler und weniger bürokratisch. Gleichwohl gilt es, die besonderen rechtlichen Vorgaben für Rahmenvereinbarungen zu beachten. Dies betrifft etwa die Bekanntmachungen und die vorherige Auftragswertschätzung, die Gestaltung der Vergabe- und insbesondere Vertragsunterlagen, die Gestaltung der Einzelabrufe (ein oder mehrere Wirtschaftsteilnehmer; Mini-Wettbewerb) sowie schließlich die Erbringung und Abnahme der Einzelabrufleistungen selbst.

Diese und weitere Aspekte, wie etwa die aktuelle Rechtsprechung und die europarechtlichen Entwicklungen, werden im Rahmen des Webinars für die Beschaffungspraxis aus verschiedenen Blickwinkeln und anhand der Erfahrungen des Referenten aus der Begleitung diverser einschlägiger Vergabeverfahren beleuchtet. Hinweis: Bauleistungen werden in diesem Webinar nicht behandelt.

Seminarablauf

Themenüberblick:

  • Wann sind Rahmenverträge sinnvoll?
  • Grundprinzipien und gesetzliche Grundlagen
  • Auftragswertschätzung
  • Formen von Rahmenverträgen
  • Besonderheiten bei der Bekanntmachung
  • Relevante Vergabeverfahrensarten
  • Eignungsanforderungen – Teilnahmewettbewerb?
  • Unterschiede zu sonstigen Verträgen
  • Risikoverteilung: Mengen- und Terminrisiken und Beispiele für Optionsregelungen
  • Laufzeiten von Rahmenverträgen
  • Nutzung von Rahmenverträgen durch Dritte
  • Besonderheiten nach der SektVO und der VSVgV
  • Rahmenvertrag mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern
  • Gestaltung des Mini-Wettbewerbs
  • Fragen des Rechtsschutzes
  • Aktuelle Rechtsprechung

Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.

Referenten
Günther  Pinkenburg, ist als Rechtsanwalt und Geschäftsführender Gesellschafter bei der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig. Davor war er Senior Vergabe-Berater bei der INFORA GmbH. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München (Dipl.-Jurist) und absolvierte sein Referendariat (Ass. iur.) im Oberlandesgerichtsbezirk München. Neben einem Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer studierte er im berufsbegleitenden Masterstudiengang Rechtswissenschaften (LL.M.) an der FernUniversität in Hagen. Als Wahlfach in Studium und Referendariat wählte Herr Pinkenburg schon früh das Verwaltungsrecht. Zu seinen Schwerpunkttätigkeiten gehören u. a. die umfassende Betreuung von Vergabeverfahren, von strategischem Beschaffungsmanagement über die Erstellung umfassender Vergabeunterlagen einschließlich spezifischer Vertragsunterlagen bis hin zur Angebotsbewertung und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Mandanten. Herr Pinkenburg verfügt über Spezialkenntnisse auf den Gebieten des EU-Vergaberechts sowie des nationalen Vergaberechts und ist mit der Rechtsprechung aus diesen Bereichen sehr gut vertraut. Ein weiterer fachlicher Schwerpunkt liegt im Bereich des IT-Vertragsrechts sowie des Verwaltungs- und Europarechts. Zudem ist er regelmäßig als Dozent im Rahmen von Schulungen, Seminaren und Tagungen auf dem Gebiet des Vergabe-, IT-Vertrags- und BOS-Rechts tätig, unter anderem als Lehrbeauftragter an der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) und der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (FHVR Hof) sowie für den Behörden Spiegel. Herr Pinkenburg hat die Lehrgänge „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“, „Fachanwalt für IT-Recht“ und „Fachanwalt für Vergaberecht“ erfolgreich absolviert und ist gemäß ITIL v3 Foundation und ISO 27001 sowie im Projektmanagement zertifiziert. Er ist Vorsitzender der Regionalgruppe München des Deutschen Vergabenetzwerkes (DVNW) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaften „Vergaberecht“, ,„Informationstechnologie“ und „Verwaltungsrecht“ im Deutschen Anwaltverein e.V. Seit 1991 ist er aktives Feuerwehrmitglied, Ausbilder und Führungsdienstgrad. Er wirkt zudem seit Jahren im Fachbereich 2 des Landesfeuerwehrverbandes Bayern mit. In der BOS-Fachzeitschrift „BRANDSchutz“ veröffentlicht er regelmäßig juristische Beiträge.
Termin und Ort
Zeitraum:
09.12.2020 14:00 Uhr - 09.12.2020 17:00 Uhr

Preis
199,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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