Seit 23.09.2020 müssen Websites öffentlicher Stellen laut der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei sein. Zudem müssen sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit besitzen und über einen Feedback-Mechanismus verfügen. Die Richtlinie begründet zudem ein Durchsetzungsverfahren, wenn Barrieren gemeldet werden und für den Bund und die Länder Überwachungs- und Berichtspflichten. Ziel dieses Webinar ist es, die EU-Richtlinie verständlich zu erläutern, so dass öffentliche Stellen ihr Vorgehen planen können, um die Vorgaben zu erfüllen. Das Webinar richtet sich an Verantwortliche in den Bereichen Informationstechnik und Öffentlichkeitsarbeit sowie Praktiker, die die Website ihrer Verwaltung betreuen. Vorkenntnisse werden nicht benötigt.
Themenüberblick:
- Aufbau der EU-Vorgaben zur Barrierefreiheit von Websites öffentlicher Stellen
- Wie ist die EU-Richtlinie in Bundes- und Landesrecht umgesetzt worden?
- Kriterien der Barrierefreiheit
- Wege, um die eigene Website zu überprüfen
- Mustererklärung zur Barrierefreiheit
- Feedback-Mechanismus und Durchsetzungsverfahren
- Überwachungs- und Berichtspflicht
Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.