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Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


WEBINAR: Vergaberecht und Fördermittel
Endlich Klarheit für Zuwendungsempfänger gerade in Corona-Zeiten: die neuen Verwaltungsvorschriften inklusive ANBest sind da
Gegenstand des Seminars

Vorstellung der Neuregelungen durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Zweckverbände und Vereinigungen verfolgen häufig Ziele, die zwar der Allgemeinheit dienen, von den Stellen selbst aber nicht finanzierbar sind. Hier ist eine Förderung durch staatliche Zuwendungen möglich. So werden zahlreiche öffentliche Aufträge, die die Kommunen und ihre Unternehmen vergeben, zu einem beträchtlichen Teil mit EU-, Bundes- oder Landesmitteln finanziert. Damit die Fördermittel transparent und im Wettbewerb eingesetzt werden, müssen Fördermittelempfänger die Bestimmungen des Vergaberechts beachten. Bundesrechnungshof, Landesrechnungshöfe und die EU Kommission prüften zuletzt sehr streng, ob Fördermittelempfänger die Mittel richtig verwenden. Nicht nur bei Verstößen gegen die vergaberechtlichen Vorgaben drohen empfindliche Rückzahlungspflichten.

Das Zusammenspiel zwischen den vergaberechtlichen Vorgaben und der Gewährung von Fördermitteln ist rechtlich brisant und ständig im Fluss. Aktuell sind die Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 LHO inklusive der ANBest grundlegend überarbeitet worden. Was heißt das für Landes- und kommunale Auftraggeber sowie Fördergeber? Was bedeuten diese Änderungen für Zuwendungsempfänger?

Das Seminar will den Rechtsrahmen zulässigen Handelns abstecken und zugleich Spielräume ausleuchten. Im Zentrum des Seminars steht das Update aus dem Landeswirtschaftsministerium zum Rechtsrahmen: die neuen Verwaltungsvorschriften werden ausführlich in ihrer praktischen Relevanz vorgestellt und die Fragen der Teilnehmer dazu beantwortet. Neben den Grundzügen des Unterschwellenvergaberechts stellen die Referentinnen auch die Rechtsfolgen von Verstößen des Zuwendungsempfängers gegen das Vergaberecht dar. Auf Auswirkungen der Corona-Lage auf Zuwendungsverfahren wird dabei eingegangen. Der Überblick über die Rechtslage wird ergänzt durch Praxisbeispiele aus Sicht des privaten Zuwendungsempfängers. So profitieren die Teilnehmer von praxisorientierten Handlungsempfehlungen und aktuellen Informationen aus erster Hand.

Seminarablauf
9:00 Uhr     
Einführung und Begrüßung
Kirstin van de Sande, Partnerin der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

9:15 Uhr
Was ist neu? Die überarbeiteten VV zu §§ 23, 44 LHO
Annette Schmidt, Vergaberecht, Zentrale Vergabestelle, Preisbildung im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Überblick über die neugefassten Regelungen
  • Worauf müssen Zuwendungsempfänger besonders achten?
  • Gibt es neue Spielräume?
10:45 Uhr
Kurze Pause
11:00 Uhr
Vergaberecht in Zuwendungsverhältnissen. Wie hängen die Regelungen der Haushaltsordnung und das nationale Vergaberecht auf Basis der UVgO zusammen? – mit Praxisbeispielen
Annette Schmidt, Vergaberecht, Zentrale Vergabestelle, Preisbildung im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Kirstin van de Sande, Partnerin der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
  • Einführung in das UVgO- Vergaberecht
  • Einführung in das Zuwendungsrecht: Landeshaushaltsordnung (LHO), Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), Verwaltungsvorschriften zur LHO und zur GemHVO sowie ANBest
  • Wie ist Vergaberecht in Zuwendungsverhältnissen umzusetzen?
  • Gibt es Auswirkungen der Corona-Lage?

12:30 Uhr
Summary, Feedback, offene Fragen

12:45 Uhr
Ende der Veranstaltung

Zur Teilnahme an diesem Webinar (Kurze Erklärung: Was ist das?) benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert und es gelten diese Hardwarevoraussetzungen für unsere Plattform. Weitere Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erklärt dieses kurze Video. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie nach Anmeldung.

Referenten
Annette  Schmidt, ist langjährig mit dem Vergaberecht befasst und leitet die Zentrale Vergabestelle sowie das Vergabegrundsatzreferat im Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen. Neben Vortragstätigkeiten im Vergaberecht hat Frau Schmidt Beiträge zu Fachveröffentlichungen im Vergaberecht verfasst. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften war sie in verschiedenen Bereichen des Ministeriums tätig, davon langjährig im Justiziariat, welches sie zuletzt auch geleitet hat.
Kirstin  van de Sande, ist Rechtsanwältin im Dezernat „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ und seit 2020 Partnerin der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. Sie verfügt über mehr als 15-jährige Berufserfahrung im Vergaberecht und begleitet Vergabeverfahren aller Art ober- und unterhalb der Schwellenwerte und in allen Leistungsbereichen, insbesondere für kommunale Auftraggeber. Kirstin van de Sande hat insbesondere Erfahrung mit der Beschaffung von Planungs- und Bauleistungen, mit Vergaben im Bereich Facility Management sowie mit der Vergabe sozialer Dienstleistungen. Zudem bearbeitet sie rechtliche Fragestellungen in den Bereiche Fördermittel und kommunales Wirtschaftsrecht sowie den Themenbereich der landesrechtlichen Besonderheiten des Vergaberechts. Neben einer regelmäßigen Vortragstätigkeit und zahlreichen Schulungsveranstaltungen veröffentlicht Frau van de Sande zu aktuellen Themen des Vergaberechts.
Termin und Ort
Zeitraum:
09.12.2020 09:00 Uhr - 09.12.2020 12:45 Uhr

Preis

179,- Euro (Endpreis, die Teilnahmegebühr ist umsatzsteuerbefreit)

Zur Anmeldung


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