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WEBINAR: Entschädigung für Folgen der Corona-Krise – Droht eine Entschädigungswelle?
Gegenstand des Seminars

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Staat eine Vielzahl von Maßnahmen erlassen, die zu erheblichen Einschränkungen und Beeinträchtigungen des Wirtschaftslebens geführt haben. Von den Folgen sind insbesondere der Einzelhandel, die Gastronomie und das Hotelgewerbe aber auch andere Wirtschaftsbereiche massiv betroffen. Viele Unternehmen und Einzelpersonen haben erhebliche wirtschaftliche Einbußen zu verzeichnen. Da die Einschränkungen zum Wohle der Allgemeinheit getroffen werden, stellt sich die Frage, ob nicht auch der Staat, welcher die Allgemeinheit repräsentiert und die Maßnahmen erlassen hat, für die Erstattung von Umsatz- und Gewinneinbußen in Anspruch genommen werden kann.

Droht für den Bund und die Länder eine Entschädigungswelle? In dem Webinar wollen wir auf die Voraussetzungen möglicher Entschädigungsansprüche eingehen und verdeutlichen, warum wir die Sorge vor einer Entschädigungswelle für unberechtigt halten.

Seminarablauf

Themenüberblick:

1. Ausgangslage
2. Folge der Corona-Beschränkungen
3. Eingriff in Grundrechte
4. Grundlagen der Beschränkungen
5. Welche Entschädigungsansprüche bestehen (insbes. IfSG)
6. Sonstige Entschädigungsansprüche (allg. Polizeirecht, enteignender Eingriff, u.a.)
7. Fazit

Zur Teilnahme an diesem Webinar (Kurze Erklärung: Was ist das?) benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert und es gelten diese Hardwarevoraussetzungen für unsere Plattform. Weitere Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erklärt dieses kurze Video. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie nach Anmeldung.

Referenten
Dr.  Christian  Kahle, ist Rechtsanwalt und Partner bei BRL in Hamburg. Er verantwortet den Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Herr Kahle ist seit 2015 bei BRL tätig. Zuvor war er in verschiedenen internationalen Wirtschaftskanzleien im öffentlichen Recht tätig.
Thekla  Vierow, ist Rechtsanwältin bei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN Partnerschaft mbB in Hamburg. Zu ihren Beratungsschwerpunkten gehören das Öffentliche Wirtschaftsrecht, das Vergaberecht, das Bau- und Umweltrecht und die Beratung und Vertretung der öffentlichen Hand. Vor ihrer Tätigkeit bei BRL war Frau Vierow bei zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie der Techniker Krankenkasse tätig.
Termin und Ort
Zeitraum:
03.11.2020 10:00 Uhr - 03.11.2020 12:00 Uhr

Preis

49,- Euro (Endpreis, die Teilnahmegebühr ist umsatzsteuerbefreit)

Zur Anmeldung


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