Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Staat eine Vielzahl von Maßnahmen erlassen, die zu erheblichen Einschränkungen und Beeinträchtigungen des Wirtschaftslebens geführt haben. Von den Folgen sind insbesondere der Einzelhandel, die Gastronomie und das Hotelgewerbe aber auch andere Wirtschaftsbereiche massiv betroffen. Viele Unternehmen und Einzelpersonen haben erhebliche wirtschaftliche Einbußen zu verzeichnen. Da die Einschränkungen zum Wohle der Allgemeinheit getroffen werden, stellt sich die Frage, ob nicht auch der Staat, welcher die Allgemeinheit repräsentiert und die Maßnahmen erlassen hat, für die Erstattung von Umsatz- und Gewinneinbußen in Anspruch genommen werden kann.
Droht für den Bund und die Länder eine Entschädigungswelle? In dem Webinar wollen wir auf die Voraussetzungen möglicher Entschädigungsansprüche eingehen und verdeutlichen, warum wir die Sorge vor einer Entschädigungswelle für unberechtigt halten.
Themenüberblick:
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49,- Euro (Endpreis, die Teilnahmegebühr ist umsatzsteuerbefreit)