Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in einem aktuellen Urteil (25.06.20, 8 AZR 145/19) mit dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTransG) und den Auswirkungen auf den Öffentlichen Dienst auseinandergesetzt. Arbeitnehmerähnliche Beschäftigte, wie etwa freie Mitarbeitende, fallen demnach unter das EntgTransG. Wie sich der Fokus des EntgTransG damit erweitert und was der Öffentliche Dienst beachten muss erfahren Sie in diesem Webinar.
Themenüberblick:
- Sinn und Zweck des EntgTransG vom 06.07.2017
- Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich
- Vorstellung des neuen BAG-Urteils: Muss der Öffentliche Dienst umdenken?
- Der weite Arbeitnehmerbegriff nach dem Unionsrecht
- Durchsetzbarkeit des Informationsanspruches in Behörden?
- Wie sollte der Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst auf Auskunftsersuchen reagieren?
- Fazit und Hinweise für die Praxis
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