Erfahrungen austauschen und neue Lernwege nutzen in den
Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


WEBINAR: Umgang mit Ermessen, Verhältnismäßigkeit und unbestimmten Rechtsbegriffen
Gegenstand des Seminars

In diesem Webinar werden die wesentlichen Unterschiede zwischen Ermessen, der Verhältnismäßigkeit und unbestimmten Rechtsbegriffen erörtert und ein Verständnis für die Justitiabilität von Ermessensfehlern und unbestimmten Rechtsbegriffen vermittelt. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die unterschiedlichen Ermessensfehler erläutert und Verhältnismäßigkeitsprüfungen vorgenommen. Das Webinar richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden und Einrichtungen, die sich ein fundiertes und zusammenhängendes Wissen über den Umgang mit Ermessensnormen, unbestimmten Rechtsbegriffen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aneignen oder vorhandene Kenntnisse vervollständigen und vertiefen wollen.

Seminarablauf

Themenüberblick:

  • Rechtsnormen und ihre Struktur
  • Opportunitätsprinzip
  • Ermessensfehlerlehre
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • Entschließungsermessen
  • Auswahlermessen
  • Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe
  • Beurteilungsspielraum
  • Gerichtliche Überprüfbarkeit von Ermessenserwägungen und unbestimmten Rechtsbegriffen

Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.

Referenten
Dr.  Daniela  Heinemann, ist Hochschullehrerin für Öffentliches Recht an der FHVD Altenholz. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts, der Transparenz, des E-Government und der Digitalisierung von Verwaltungsabläufen. Sie war zuvor Professorin an der HfPV in Wiesbaden und Referatsleiterin im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Mainz. Im Rahmen einer nebenberuflichen Tätigkeit war sie in einer internationalen Großkanzlei in der Praxisgruppe zum Wirtschaftsverwaltungsrecht tätig. Frau Prof. Dr. Heinemann verfügt über Spezialkenntnisse auf den Gebieten des EU-Vergaberechts sowie des nationalen Vergaberechts und ist mit der Rechtsprechung aus diesen Bereichen sehr gut vertraut. In ihrer Dissertation behandelte sie die vergaberechtliche Problematik, ob soziale Dienstleistungen öffentlich ausgeschrieben werden müssen oder können. Die Anfertigung der Arbeit wurde von der Studienstiftung des deutschen Volkes mit einem Promotionsstipendium gefördert und von der Oldenburgischen Landesbank mit einem Wissenschaftspreis ausgezeichnet.
Termin und Ort
Zeitraum:
14.10.2020 13:00 Uhr - 14.10.2020 15:30 Uhr

Preis
189,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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