Sobald bei Zuwendungen auch Personalausgaben Bestandteil der zuwendungsfähigen Ausgaben sind, taucht früher oder später der Begriff des "Besserstellungsverbotes" auf. Schnell wird auf Nachfrage dann auch erklärt, dass dies bedeute, dass die Beschäftigten bei einer Projektförderung nicht besser bezahlt werden dürften als vergleichbar im Öffentlichen Dienst. Eine Sichtweise, welche doch sehr verkürzt ist. Vor allem im Hinblick auf die enorme Praxisrelevanz, kann dies nämlich zu Beanstandungen und Rückforderungen führen.
Themenüberblick:
Im Hinblick auf die Tragweite und Praxisrelevanz werden in diesem Webinar die Grundlagen, die Struktur sowie die Inhalte des Besserstellungsverbotes vermittelt. Dies sind nur einige Fragen, welche in diesem Webinar beantwortet werden:
- Wo ist Besserstellungsverbot geregelt?
- Wann ist das Besserstellungsverbot überhaupt zu beachten?
- Wann führt es gar zu einem Förderausschluss und umfasst es tatsächlich nur die Entlohnung?
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