Das online Zugangsgesetz verpflichtet Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen ab 2023 auch online anzubieten. Viele Angebote bestehen heute schon. Das muss aber weitergeführt und in einem Portalverbund für Bürger und Unternehmen rechtssicher und praktikabel ausgestaltet werden. Öffentliches Haushaltsrecht verpflichtet zu wirtschaftlicher Aufgabenwahrnehmung, sodass die Frage der Amortisation der Investitionen in online-Verwaltungsangebote in den Projektplänen berücksichtigt werden muss. Die rechtlichen und technischen Möglichkeiten zu einer authentischen Kommunikation bei online Dienstleistungen werden im Webinar thematisiert. Mit elektronischer Rechnung und elektronischer Akte entsteht ein kurzer Ausblick auf weitere Themen in anderen Webinaren dieser Reihe.
Themenüberblick:
- Positionierung Onlinezugangsgesetz (OZG) und E-Government-Gesetze
- Grundregel des OZG und Ziele bis 2023
- Neuer online-Vertriebsweg für Verwaltungsleistungen
- Alte Kanäle bleiben bestehen (persönliche Bedienung, Briefe, Telefon…)
- Investitionen in neue Geschäftsprozesse und deren Amortisierung
- Grundlagen zu online-Identifizierung, digitale Signatur und Verschlüsselung
- Portalverbund Bund, Länder, Kommunen
- Projektplanung einschl. Kriterien für Priorisierung
- Ausblick auf interne E-Government-Prozesse, z.B. E-Rechnung und E-Akte
Zur Teilnahme an diesem Webinar (Kurze Erklärung: Was ist das?) benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert und es gelten diese Hardwarevoraussetzungen für unsere Plattform. Weitere Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erklärt dieses kurze Video. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie nach Anmeldung.
179,- Euro (Endpreis, die Teilnahmegebühr ist umsatzsteuerbefreit).