Bund und Länder verpflichten ihre Behörden zu konsequenter elektronischer Aktenführung. Das hat einige rechtliche Implikationen und muss als organisatorischer Gesamtprozess sorgfältig ausgestaltet werden. Insbesondere geht es um die revisionssichere Aufbewahrung elektronischer Informationen und natürlich um die Frage, wie vorhandene papierbasierte Informationen mit den elektronischen Unterlagen systematisch zusammengeführt werden. Aktenpläne sind ein Thema, das insbesondere kommunale Behörden mit dem Wechsel zu produktorientierter Sortierung des Schriftgutes betrifft. Für kommunale Behörden gilt keine unmittelbar gesetzliche Pflicht zur elektronischen Aktenführung. De facto muss sie aber auch hier eingesetzt und in Dokumentenmanagementsystemen ausgeprägt wer-den, um die Aufgaben künftig weiterhin rechtssicher wahrnehmen zu können. Fragen der historischen Archivierung elektronischer Informationen werden im Webinar betrachtet, weil die Übergabeprozesse in die Archive schon beim Einrichten von Dokumentenmanagementsystemen beachtet werden müssen.
Themenüberblick:
- Rechtspflicht und faktischer Zwang zur elektronischen Aktenführung
- Hybride Akten, Maßgeblichkeit des elektronischen Teils
- Merkmale der revisionssicheren Aktenführung
- Aktenplan und Aktenzeichen; Geschäftszeichen
- Dokumentenmanagementsysteme
- Ersetzendes Scannen
- Öffentliche Archive
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179,- Euro (Endpreis, die Teilnahmegebühr ist umsatzsteuerbefreit).