Die Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind nirgends so komplex und facettenreich wie in Deutschland. Zahlreiche Banken und Versicherungsunternehmen sind bestens mit dieser speziellen Materie vertraut. Der Öffentliche Dienst war bisher allerdings völlig außen vor. Ein vergessener Markt? Denn gerade im Öffentlichen Dienst stellt sich die Frage, wie ein effizient und attraktiv ausgestaltetes System der Zusatzversorgung – auch in Ergänzung zur tariflichen Verpflichtung – optimal gestaltet und genutzt werden kann. Also: Großes Potential für attraktive Geschäfte!
Aktuell wird die Zukunft der tarifvertraglichen Zusatzversorgung heiß diskutiert. Die fortschreitende Unterdeckung bei vielen ZVK führt vermehrt dazu, sich mit Ausstiegsszenarien und alternativen Modellen der bAV zu beschäftigen. Das gleiche gilt für die Finanzierung der Verpflichtungen aus der Beamtenversorgung, die bisher vielerorts lediglich aus dem laufenden Haushalt gestemmt wurde. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist auch hier mit signifikanten Steigerungsraten zu rechnen. Es besteht akuter Handlungsbedarf, alternative Finanzierungsstrategien zu prüfen. Daneben gewinnt eine sichere Altersversorgung im Öffentlichen Dienst – sowohl die bAV als auch die Beamtenversorgung – als zentrales Element der Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung zunehmend an Bedeutung. Deshalb ist damit zu rechnen, dass auch im Öffentlichen Dienst Mitarbeitende zukünftig ihren Dienstherren unter anderem auch nach der Attraktivität seiner Zusatzversorgung im Alter auswählen. Hier spielen kapitalgedeckte Finanzierungskonzepte eine zentrale Rolle.
Um diesen Markt erschließen zu können, bedarf es spezifischer Kenntnisse der besonderen Strukturen im Öffentlichen Dienst auf den unterschiedlichen staatlichen Ebenen. Auch die einschlägigen aktuellen Haushalts- und Finanzregeln gilt es zu kennen sowie die relevanten Regelungen zum Dienstrecht und den tarifvertraglichen Vorgaben. Nicht zuletzt stellt das Vergaberecht viele Anbieter von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen vor große Herausforderungen. Dieses Praxisseminar soll Ihnen diese spezifischen Kenntnisse über den Öffentlichen Dienst in Deutschland vermitteln und Ihnen zeigen, wie sie (neue) Kunden aus dem Öffentlichen Sektor für sich gewinnen und eine zukunftsträchtige Geschäftsbeziehung aufbauen können. Gestalten Sie mit Teilnahme an diesem Seminar Ihren Marktzugang zum Öffentlichen Sektor optimal und erreichen Sie mit Ihrem Unternehmen einen vorderen Platz in diesem Segment mit langfristig erfolgreichen Konzepten.
Dieser Workshop richtet sich insbesondere an Verantwortliche und Führungskräfte aus dem Bereich der Banken und Versicherungen, die für Pension Consulting und nachhaltiges Vermögensmanagement zuständig sind.
Dienstag, 15. September 2020
08:00 Uhr | Registrierung und Begrüßungskaffee |
08:45 Uhr | Begrüßung und Einführung Benjamin Bauer, Mitglied der Geschäftsleitung, Behörden Spiegel-Gruppe Fachliche Leitung und Moderation: Mechthild A. Stock, Stadtkämmerin a.D. |
09:00 Uhr | Grundlagen, Aufbau und Organisation öffentlich-rechtlicher Körperschaften Norbert Mörs, Rechtsanwalt, Landrat a.D. |
10:30 Uhr | Kaffee- und Kommunkationspause |
10:45 Uhr | Achtung Compliance: Besondere Anforderungen im öffentlichen Sektor Ingo Sorgatz, Erster Kriminalhauptkommissar und Dipl. Verwaltungswirt (FH), zuständig für Interne Revision Korruptionsprävention in einer Bundesbehörde |
12:15 Uhr | Gemeinsames Mittagessen |
13:00 Uhr | Grundzüge der öffentlichen Finanzwirtschaft – auch unter Berücksichtigung der Beteiligungsunternehmen Alfons Reinkemeier, Stadtkämmerer a.D. |
14:30 Uhr | Kaffee- und Kommunikationspause |
14:45 Uhr | Besonderheiten der öffentlichen Finanzwirtschaft in Bezug auf Personal- und Versorgungsaufwendungen – auch unter den Rahmenbedingungen der Haushaltssicherung, finanzieller und personalwirtschaftlicher Verflechtungen und Interaktionen mit Beteiligungsunternehmen Martin Frömmer, Bereichsleitung Zentraler Service, Stadt Monheim am Rhein |
16:15 Uhr | Kaffee- und Kommunikationspause |
16:45 Uhr | Grundsätze der Beamtenversorgung in der öffentlichen Personalwirtschaft Martin Frömmer, Bereichsleitung Zentraler Service, Stadt Monheim am Rhein |
18:15 Uhr | Fragen und Antworten, Zusammenfassung und Diskussion anschl.: Hotel-Check-In und Zeit zum Frischmachen |
19:00 Uhr | Get Together im Tagungshotel und gemeinsames Abendessen |
Mittwoch, 16. September 2020
09:00 Uhr | Grundlagen des öffentlichen Tarifrechtes (TVöD, TVL/ TVN u.a.) – aktuelle Entwicklungen und spezifische Besonderheiten Jürgen Kutzki, Rechtsanwalt, Dipl.-Verwaltungswirt |
10:30 Uhr | Kaffee- und Kommunikationspause |
10:45 Uhr | Praxisbeispiel: Alternative Finanzierungsstrategien für die Beamtenversorgung Martin Frömmer, Bereichsleitung Zentraler Service, Stadt Monheim am Rhein |
12:15 Uhr | Gemeinsames Mittagessen |
13:00 Uhr | Praxisbeispiel: Ausstieg aus der öffentlichen ZVK Anforderungen an alternative Finanzierungstrategien am Beispiel von kommunalen Beteiligungen bei Stadtwerken Ralf Michael, Dipl. Mathematiker Uhlmann & Ludewig GmbH Elisabeth Heyers, StB’ in und WP’in, Vorsitzende Beteiligungsausschuss Stadt Neuss und Aufsichtsrätin Stadtwerke Neuss |
14:30 Uhr | Kaffee- und Kommunikationspause |
14:45 Uhr | Herausforderung öffentliches Vergaberecht: Spielräume nutzen und marktgängige Vertragsmodelle ausschreiben Dr. Jochen Heide, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Kanzlei Patt Feuring Heide |
16:15 Uhr | Zusammenfassung, Reflexion und Abschluss Mechthild A. Stock, Stadtkämmerin a.D. |
16:30 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Adenauerallee 9
53111 Bonn
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.hotel-koenigshof-bonn.de
Die Teilnahmegebühr beträgt 1.850,- Euro (Endpreis) inkl. Pausenverpflegung, Abendempfang und elektronischen Tagungsunterlagen. Der Preis setzt sich aus der umsatzsteuerfreien Teilnahmegebühr und einer umsatzsteuerpflichtigen Tagungspauschale zusammen.