Pensionsrückstellungen und Pensionsverpflichtungen steigen kontinuierlich von Jahr zu Jahr an und belasten zunehmend die kommunalen Haushalte. Es stellt sich die drängende Frage, ob dieses Problem noch in den Griff zu bekommen ist und vor allem, wie künftig die steigenden Versorgungslasten überhaupt noch finanziert werden können. Umlagesysteme funktionieren bekanntlich nur solange, wie mehr Aktive als Pensionäre vorhanden sind. Das ändert sich schon in absehbarer Zeit grundlegend.
Für alle Personal- und Finanzabteilungen von Kommunen und Beteiligungsgesellschaften gibt es zudem eine wichtige Information für die Haushaltsplanung:
Am 20.07.2018 veröffentlichte die Heubeck AG neue Richttafeln für die betriebliche Altersversorgung. Den aktuellen Heubeck Richttafeln 2018 G liegen ab sofort die neuesten Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes zu Grunde.
Die Einführung der neuen Heubeck-Richttafeln wird sich vor allem dahingehend spürbar auswirken, dass sowohl von einer Erhöhung der Pensionsrückstellungsbeträge als auch der Zuführungsbeträge auszugehen ist. Ebenfalls von den Aktualisierungen betroffen sein dürften die bisher erstellten Berechnungen für die Abfindungen im Falle von Dienstherrnwechsel.
Für Ihre HH-Planung ist von einem höheren Rückführungs- und Rückstellungsbetrag auszugehen.
Das „Schreckgespenst“ Pensionslawine wird für die Kommunen ein immer greifbareres Problem: Es werden nicht nur immer mehr Beamtinnen und Beamte in naher Zukunft in den Ruhestand eintreten, sondern dieser Personenkreis wird zudem immer älter. Steigende Pensionslasten können sich tatsächlich zu einer ernsthaften Bedrohung für die Handlungsfähigkeit der Kommunen entwickeln. Hier gilt es, rechtzeitig Maßnahmen in die Wege zu leiten, um der steigenden Pensionslast frühzeitig entgegen zu wirken.
Am Praxisbeispiel einer konkreten Stadt aus NRW wird im Rahmen dieses Seminars aufgezeigt, wie man sich dort auch als HSK-Kommune der Herausforderung der Pensionslasten gestellt und ein maßgeschneidertes Lösungsmodell zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichtaufgabe und nachhaltigen Finanzierung der Pensionsverpflichtungen entwickelt und umgesetzt hat.
Benötigte Arbeitsmittel:
gesetzliche Regelungen zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (auch als Entwurf)
Personaldezernenten und Kämmerer sowie Führungskräfte und verantwortliche Mitarbeiter aus dem Personal- und Finanzwesen in Kommunen und Kreisen und öffentlichen Einrichtungen mit Dienstherreneigenschaft; Leiter und Prüfer aus dem Bereich der kommunalen Rechnungsprüfung und Revision.
Themenüberblick:
- Beamtenversorgung als verfassungsrechtlich garantiertes Fürsorgemodell und vorrangige Pflichtaufgabe der Kommunen
- Wichtiger Hinweis für die HH-Planung: Auswirkungen neuer Heubeck-Richttabellen 2018 G auf Pensionsrückstellungen und notwendige Zuführungen
- Systematik und Risiken der Umlagefinanzierung über Versorgungskassen
- Die finanzwirtschaftliche Bedeutung der Pensionslasten vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung
- Bildung von Pensionsrückstellungen, richtige Erfassung und Bewertung der Pensionsansprüche
- Darstellung der künftigen Entwicklung von Pensionsrückstellungen und Erhöhung der Planungssicherheit
- Ansätze für eine Plausibilitätsprüfung der ausgewiesenen Pensionsrückstellungen
- Korrekte Bemessung des Finanzbedarfs und Bedeutung der biometrischen Risiken
- Beurteilung alternativer Finanzierungsmodelle und Auswirkungen auf den Jahresabschluss
- Anforderungen an die Verträglichkeit mit einem HSK und Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde
- Verknüpfung mit dem Personalbewirtschaftungskonzept
- Beispiel Personalkostenvergleich Beamte - tariflich Beschäftigte
- Auswahl geeigneter Rückdeckungskonzepte und Erarbeitung maßgeschneiderter Lösungsmodelle am Beispiel der Stadt Monheim am Rhein
- Maßnahmen zur Umsetzung und Implementierung von Vorsorgekonzepten
- Vergaberechtliche Aspekte und Durchführung einer EU-weiten Ausschreibung
- Erfahrungsbericht aus der Praxis
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699,- Euro (Endpreis)
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