Die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat neue Risiken für Auftraggeber und Auftragnehmer im Vergabeverfahren geschaffen. Die Rechtslage im Datenschutzrecht wurde durch die DSGVO erheblich verschärft. Verstöße gegen das neue Datenschutzrecht können strenge Sanktionen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall können Behörden Bußgelder bis zu EUR 20 Mio. oder 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes verhängen.
Relevant wird der personenbezogene Datenschutz im Vergabeverfahren insbesondere bei der Eignungsprüfung, sowie bei der Kommunikation mit Bietern, der Dokumentation und Archivierung von Daten sowie im Rahmen der Vertragsdurchführung und -abwicklung.
Nach nunmehr zwei Jahren DSGVO sind noch immer zahlreiche Fragen ungeklärt und teilweise im Rahmen der Anwendung der DSGVO neu entstanden. Es besteht daher weiterhin Handlungsbedarf zur Umsetzung. Das Seminar will den Teilnehmern die relevanten Regelungen der DSGVO und ihre praktischen Auswirkungen auf das Vergabeverfahren vorstellen. Rechtliche Risiken werden ausgeleuchtet und praktische Lösungen aufgezeigt. Darüber hinaus wird das Seminar auch speziell auf die Besonderheiten der Vergabe von datensensiblen Leistungen (z.B. bei Beauftragung von eVergabe-Dienstleistungen) und die Anforderungen an die dabei erforderlichen Auftragsverarbeitungsverträge eingehen.
Programm:
10:00 Begrüßungskaffee
Ausgabe der Seminarunterlagen
10:15 Einführung und Begrüßung
Dr. Ute Jasper, Partnerin der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
10:30 Überblick über das neue Datenschutzrecht
Kirstin van de Sande, Salaried Partnerin der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
- Überblick über die neuen gesetzlichen Vorgaben der EU-DSGVO und des neuen BDSG
- Welche Anforderungen stellt das neue Datenschutzrecht an öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren?
11:45 Kaffeepause
12:00 Datenschutz im Vergabeverfahren: Datensicherheit vs. Geheimhaltungsgrundsatz?
Rebecca Dreps, Senior Associate der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
- Wie gewährleisten öffentliche Auftraggeber Datensicherheit im Vergabeverfahren?
- Wie verhält sich das Datenschutzrecht zum Grundsatz der Vertraulichkeit?
- Wie ist das Datenschutzrecht bei der Vergabe datensensibler Leistungen zu berücksichtigen?
13:00 Gemeinsames Mittagessen
14:00 Anforderungen Auftragsverarbeitungsverträge bei der Vergabe datensensibler Leistungen
Astrid Luedtke, Salaried Partnerin der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
- Wann ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen?
- Welche vertraglichen Regelungen sind zu vereinbaren?
- Besondere Regelungen bei Auslandsbezug
- Wie gestaltet sich die Haftung?
15:00 Summary, Feedback, offene Fragen
Gelegenheit für Einzelgespräche bei Kaffee und Kuchen
15:30 Ende der Veranstaltung
Georg-Glock-Straße 4
40474 Düsseldorf
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: http://www.heuking.de