Das öffentliche Vergaberecht (GWB, VgV, VOB/A, UVgO) ist im steten Wandel. Das führt zu immer neuen Herausforderungen für Auftraggeber bei der Gestaltung ihrer Vergabeverfahren. Auch wenn der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein Vergabetransformationspaket (VergRTransfG) wegen des Bruchs der „Ampel“ nicht mehr in dieser Legislaturperiode in Kraft treten dürfte, enthält er wichtige Ziele, die wohl auch die neue Bundesregierung aufgreift. Dazu gehören die Lockerung des Losgebots, eine erleichterte Eignungsprüfung, die effiziente Umsetzung der Aspekte Umwelt- und Soziales im Vergabeverfahren sowie die Verschlankung des Vergaberechts, speziell durch höhere Wertgrenzen für Direktaufträge, für Beschränkte Vergaben und für Verhandlungsvergaben. Nach dem Wegfall von § 3 Abs. 7 S. 2 VgV werden Tipps zur Addition bei Planungsleistungen gegeben.
Die stets neuen und oft wegweisenden Entscheidungen des EuGH, des Bundesgerichtshofes (BGH), der Vergabesenate (Oberlandesgerichte) und der Vergabekammern führen zudem dazu, dass die öffentlichen Auftraggeber ihre Beschaffungspraxis immer wieder anpassen müssen.
09:00 - 12:00 Uhr | 1 Stunde Mittagspause | 13:00 - 16:00 Uhr
Themenüberblick:
- Vergabegrundsätze und Checkliste für eine effiziente Vergabevorbereitung
- Verantwortung von Fachbereich und zentraler Vergabestelle
- Aktuellere Rechtsprechung des EuGH und BGH sowie der OLG und Vergabekammern
- Neues zur Auftragswertschätzung, Markterkundung, Mischaufträge, Nachhaltigen Vergaben
- Leistungsbestimmung: Zwischen Produktneutralität und Produktvorgabe
- Dringlichkeits- sowie Direktvergaben: Voraussetzungen und Grenzen
- Aktuelles zu Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Prüfung
- Ausschluss, Aufklaren und Nachfordern: Möglichkeiten und Grenzen
- Rahmenvereinbarungen als flexible Beschaffungsinstrumente nutzen
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