Erfahrungen austauschen und neue Lernwege nutzen in den
Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


"Drei (Gesetze) auf einen Schlag": Aktuelles Arbeitsrecht für den Öffentlichen Dienst
MuSchG, BTHG, BEEG
Gegenstand des Seminars

Das Seminar thematisiert wichtige Änderungen für die besonderen Personengruppen im Arbeitsrecht. Dazu zählt das neue Mutterschutzgesetz, das neue Behindertenrecht und damit ein gänzlich neu gegliedertes SGB IX. Ebenso gibt es bedeutsame Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Kinder, die nach dem 1.7.2015 geboren wurden. Alle gesetzlichen Änderungen sind von der Praxis zu beachten und umzusetzen. Die neu eingeführte Gefährdungsbeurteilung im MuSchG wird derzeit als besonders „heißes Eisen“ in der Personalpraxis angesehen.

Seminarablauf

Themenüberblick, 09:30-17:00 Uhr:

1. „Schlag“: Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Am 30.3.2017 hat der Bundestag in zweiter und dritter Beratung den "Gesetzesentwurf zur Neuerung des Mutterschutzgesetzes" verabschiedet. Die Neuregelungen sollen überwiegend zum 1.1.2018 in Kraft treten. Sie verfolgen u.a. das Ziel, einen zeitgemäßen und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Mutterschutz sicherzustellen. Das Mutterschutzgesetz erfährt nicht nur inhaltliche, sondern auch strukturelle Änderungen. So wird es künftig die Belange des Mutterschutzes in sieben Abschnitten und 34 Paragraphen regeln.

  • Überblick: Was ist neu – was kennt man?
  • Einbeziehung der MuSchArbV
  • Erweiterung des persönlichen Geltungsbereichs
  • Ausweitung der Mutterschutzfristen
  • Kündigungsschutz bei Fehlgeburt
  • Nachtarbeitsverbot und Mehrarbeit
  • Gefährdungsbeurteilung – Unverantwortliche Gefährdung
  • Schutzmaßnahmen für schwangere und stillende Frauen

2. „Schlag“: Das neue Behindertenrecht (BTHG) und Auswirkungen auf das SGB IX

Im Dezember 2016 ist die erste von vier Reformstufen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten. Damit ist die große Reform des SGB IX eingeleitet, mit der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention fortgesetzt wird. Das Bundesteilhabegesetz soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Aber was bedeutet das für die Behörden im Umgang mit ihren Schwerbehindertenvertretungen? Sind Kündigungen dann überhaupt noch möglich? Und welchen Zeitplan hat der Gesetzgeber vorgegeben?

  • Strukturwissen: der Aufbau des „neuen“ SGB IX, Stand 1.1.2017
  • Die Dimension des neuen SGB IX – ein „paar Zahlen“….
  • Das BTHG als Artikelgesetz und die „Stufen“ des In-Kraft-Tretens
  • Verbesserung der Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen
  • Neuer Kündigungsschutz: Anhörung erforderlich
  • Der neue Behindertenbegriff nach der UN-Charta – Auswirkungen?
  • Was ändert sich beim Schwerbehindertenausweis für die Praxis?

3. „Schlag“: Bedeutsame Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)

Dieser Programmpunkt stellt die bedeutsamen Änderungen im Bundeselterngeld- u. Elternzeitgesetzes für ab dem 1.7.2015 geborene Kinder vor.

  • Verteilung der Arbeitszeit
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Sonderkündigungsschutz
  • Ankündigung der Teilzeitarbeit während der Elternzeit
  • Ablehnung der Teilzeitarbeit während der Elternzeit durch den Arbeitgeber
Termin und Ort
Zeitraum:
Termin in Planung

Preis
550,- Euro zzgl. MwSt.


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