Erfahrungen austauschen und neue Lernwege nutzen in den
Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


WEBINAR: Künstliche Intelligenz (KI) im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes: Fluch oder Segen?
Gegenstand des Seminars

Künstliche Intelligenz (KI) bezieht sich auf die Entwicklung von Computersystemen oder Programmen, die in der Lage sind, menschenähnliche Intelligenz zu imitieren und bestimmte Aufgaben eigenständig auszuführen. Im Allgemeinen zielt die KI darauf ab, Maschinen zu schaffen, die lernen, verstehen, entscheiden und Probleme lösen können, ähnlich wie es Menschen tun. Gilt dies auch für das Arbeitsrecht, noch dazu für das komplexe Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst? Das Webinar soll dazu erste Antworten anbieten und die Beschäftigte für diese neue Entwicklungen zu sensibilisieren.

Seminarablauf

Das WEBINAR wird – kurz und prägnant – auf folgende Punkte eingehen:

I. Einführung

  • Definition von KI und Arbeitsrecht
  • Bedeutung von KI für die Arbeitswelt
II. KI und Arbeitsrecht: Grundlagen
  • Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI
  • Haftungsfragen Bei KI-Anwendungen
  • Datenschutz und KI

III. KI und Arbeitsrecht: Konkrete Anwendungen

  • Automatisierung von Arbeitsprozessen durch KI
  • Einsatz von KI bei der Personalauswahl und -bewertung
  • KI und Arbeitszeitregelungen
Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.
Referenten
Jürgen  Kutzki, nach der Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst in Baden-Württemberg, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl, Abschluss: Dipl.-Verwaltungswirt, sammelte er erste berufliche Erfahrungen in der Kommunalverwaltung. Nach den beiden Staatsexamen begann er 1989 seine berufliche Laufbahn im höheren Dienst bei der Alexander von Humboldt-Stiftung, Bonn, als Rechts- und Haushaltsreferent. Von 1992 – 1993 war er Hauptamtlich Lehrender auf Zeit bei der Fachhochschule des Bundes, Köln. Von 1993 bis zum Jahre 2005 leitete er als Prokurist den Servicecenter Personal, Recht und Infrastruktur beim Fachinformationszentrum Karlsruhe (FIZ Karlsruhe). Seit 1. April 2005 hat RA Kutzki eigene Anwaltskanzleien und Kooperationen in Karlsruhe, Bonn, Singapur und Bangkok. RA Kutzki ist Mitherausgeber des TVöD-Kommentars: Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006. Mitautor bei den Online-Kommentaren des Beck-Verlags, München, zum TVöD und TV-L, 2016.
Termin und Ort
Zeitraum:
01.04.2025 09:00 Uhr - 01.04.2025 11:00 Uhr

Preis
199,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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