Das Thema ‚Export und Sanktionen’ ist nicht nur aufgrund der aktuellen Russland/Ukraine-Krise ein höchst aktuelles Thema. Viele Exportunternehmen unterliegen jedoch dem Irrglauben, dass das Exportkontrollrecht nur auf die Auslandslieferung weniger gefährlicher Güter beschränkt ist. Zu speziell erscheint dieses Thema, als dass die große Mehrzahl der deutschen Exportunternehmen davon betroffen sein könnte.
Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass das Exportkontrollrecht für nahezu alle Industriezweige gilt. Denn das Exportkontrollrecht regelt gerade nicht nur den Export von sensitiven Gütern wie Waffen und sonstigen Rüstungsgütern, sondern auch die Auslandslieferung von zivilen Gütern sowie den Datentransfer, wobei die Daten in bestimmten Fällen nicht einmal die Landesgrenzen passieren müssen.
Daher sind nicht nur Unternehmen der Rüstungsindustrie, sondern auch Unternehmen aus allen anderen Branchen von der Exportkontrolle betroffen: Dazu zählen insbesondere die Branchen Handel und Logistik, Maschinen- und Anlagenbau, Energie, Metall, Luftfahrt und Verteidigung, Automotive, Transport, Pharma und Chemie, Informationstechnologie, Elektronik und Telekommunikation.
Aus diesem Grund sollten alle Unternehmen und insbesondere die Unternehmensverantwortlichen das Exportkontrollrecht und seine Vorgaben kennen, um Verfehlungen und Sanktionen zu vermeiden. Denn das Exportkontrollrecht weist eines der schwersten Sanktionsregimes im deutsch-europäischen Wirtschaftsrecht auf. Der Sanktionskatalog umfasst neben der Ablehnung von Genehmigungsanträgen bzw. dem Widerruf erteilter Genehmigungen auch Bußgeldbescheide in Millionenhöhe sowie Freiheitsstrafen von mehreren Jahren für die Unternehmensverantwortlichen.
Die Sanktionen richten sich dabei vorrangig gegen die Unternehmensverantwortlichen, auch wenn sie nicht unmittelbar in das Exportgeschäft involviert sind. Der Verweis auf die unternehmensinterne Zuständigkeit der Export- oder Vertriebsabteilung für die Auslandsgeschäfte hilft nicht weiter. Die Unternehmensverantwortlichen werden vorrangig für Verfehlungen im Exportgeschäft haftbar gemacht. Denn es gilt der Grundsatz: Exportkontrolle ist Chefsache!
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern ein grundlegendes Verständnis der Exportkontrolle und der damit verbundenen Risiken für die Unternehmen und ihre Unternehmensverantwortlichen zu vermitteln. Darüber hinaus werden praktische Tipps und Hinweise für eine Risikominimierung und Absicherung der Unternehmen und des Managements gegeben.
Adressaten des Seminars sind das Management, leitende Angestellte sowie die verantwortlichen Mitarbeiter der Export- und Logistikabteilung.
Themenüberblick:
Einführung / Überblick
- Europäische / nationale Regelungen / Begriffsbestimmungen
- Behörden: Aufgaben / Außenwirtschaftsprüfung
- Betroffene Unternehmen
- Klassifizierung des Exportguts
- Güterlisten: Ausfuhrliste / Dual-Use Liste
Bedeutung der Exportkontrolle für das Management
- Sanktionsregime: Straftaten / Ordnungswidrigkeiten
- Behördliche Sanktionen
- Adressaten des Sanktionsregimes: Unternehmensverantwortliche / Unternehmen
- Ausfuhrverantwortliche / Exportkontrollbeauftragter: Begriff und Funktion
- Inhalt und Umfang der Sanktionen
Risikominimierung für das Unternehmen / Unternehmensverantwortliche
- Unternehmerische Absicherung
- Interne Compliance Programme
- Absicherung des Managements
- Vertraglicher / außervertraglicher Schutz