Erfahrungen austauschen und neue Lernwege nutzen in den
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WEBINAR: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz – eine Option zur Personalgewinnung für den Öffentlichen Dienst?
Gegenstand des Seminars
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FachKrEG) bringt weitere Erleichterungen für die Einreise und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, die Hürden für die Einwanderung sowie für die Beschäftigung bzw. Qualifizierung ausländischer Fachkräfte zu senken. Seit März 2024 greift mit der sogenannten Erfahrungssäule die zweite Stufe des Gesetzes. Das bedeutet: Ausländische Fachkräfte können nach Deutschland einreisen und eine zunächst befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, um hier zu arbeiten.
 
In diesem Webinar werden die aktuellen Voraussetzungen zur Einstellung von ausländischen Fachkräften aufgezeigt erläutert. Auch auf die sogenannte Bestenauslese wird eingegangen.
Seminarablauf
Themenüberblick:
  • Ziele des Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Rückblick – Ausblick
  • Die wesentlichen Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes
  • Die sog. „Blaue Karte": Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/1883
  • Voraussetzungen für die befristete Aufenthaltserlaubnis
  • Verfahrensfragen
  • Einführung der „Chancenkarte" (6/24) – wie funktioniert das Punktemodell?
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die sog. Bestenauslese – ein Widerspruch?

Zur Teilnahme an diesem Webinar benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie nach Anmeldung.

Referenten
Jürgen  Kutzki, nach der Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst in Baden-Württemberg, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl, Abschluss: Dipl.-Verwaltungswirt, sammelte er erste berufliche Erfahrungen in der Kommunalverwaltung. Nach den beiden Staatsexamen begann er 1989 seine berufliche Laufbahn im höheren Dienst bei der Alexander von Humboldt-Stiftung, Bonn, als Rechts- und Haushaltsreferent. Von 1992 – 1993 war er Hauptamtlich Lehrender auf Zeit bei der Fachhochschule des Bundes, Köln. Von 1993 bis zum Jahre 2005 leitete er als Prokurist den Servicecenter Personal, Recht und Infrastruktur beim Fachinformationszentrum Karlsruhe (FIZ Karlsruhe). Seit 1. April 2005 hat RA Kutzki eigene Anwaltskanzleien und Kooperationen in Karlsruhe, Bonn, Singapur und Bangkok. RA Kutzki ist Mitherausgeber des TVöD-Kommentars: Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006. Mitautor bei den Online-Kommentaren des Beck-Verlags, München, zum TVöD und TV-L, 2016.
Termin und Ort
Zeitraum:
19.06.2024 09:00 Uhr - 19.06.2024 11:00 Uhr

Preis
189,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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