Psychische Belastungen nehmen in unserer Arbeitswelt mittlerweile einen großen Raum ein. Klagen über Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit oder Konflikte mit Vorgesetzten und Kollegen führen zu immer stärker empfundenen psychischen Beanspruchungen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat bereits im Januar 2013 den „Stressreport Deutschland 2012“ veröffentlicht, wonach psychische Belastungen in der Arbeitswelt stark zugenommen haben. Der deutliche Anstieg psychischer Erkrankungen in den letzten 10 Jahren wird von Fachleuten als Folge der Veränderung der Arbeitswelt interpretiert.
Die Politik reagierte z. T. mit hektischem Aktionismus. Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz nun explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist schon lange Kernstück eines funktionierenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Auch erste (arbeitsrechtliche) Urteile des Bundesarbeitsgerichts gibt es zu dieser Thematik bereits. Daher müssen sich die Arbeitgeber in der Praxis auf diese neue rechtliche und tatsächliche Herausforderung fachgerecht und schnell einstellen können. Die Besonderheit dieses kompakten Praxisseminars ist die Kombination von der Darstellung der rechtlichen Ausgangslage und der Rechtsprechung, insb. des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Bereitstellung von Lösungsansätzen, in Form von Check-Listen. Auch die Schnittstellen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement werden aufgezeigt.
Themenüberblick:
- Dimension psychischer Erkrankungen für Betrieb und Gesellschaft: Zahlen, Daten, Fakten, Ausgangssituation
- Aktueller Stand Gesetzgebung und politische Initiativen: Wohin geht die „Reise“?
- Begriffsklärung: Beanspruchung vs. Belastung – um was geht es wirklich?
- Welche anerkannten Verfahren gibt es?
- Rechtlicher Rahmen und rechtliche Aspekte
- Arbeitgeber als „Verantwortlicher“, § 3 ArbSchG
- Arbeitsschutzverpflichtungen nach dem ArbSchG
- Gefährdungsermittlung: zentrales Element des ArbSchG
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats/Personalrats
- Betriebs- oder Dienstvereinbarung – „Heilmittel“?
699,- Euro (Endpreis)
Der Preis setzt sich aus der umsatzsteuerfreien Teilnahmegebühr und
einer umsatzsteuerpflichtigen Tagungspauschale zusammen.