Das Eingruppierungsrecht wird immer komplexer und vielschichtiger. Zwischenzeitlich gibt es eine „neue“ Entgeltordnungen für Bund, Länder und Kommunen, daher gibt es auch drei verschiedene Regelungen für das Eingruppierungsrecht des Öffentlichen Dienstes.
Ziel des Seminars ist es daher, Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen; auch die Eingruppierungsgrundsätze werden dargestellt. Ebenso relevante Rechtsprechung. Auch ein konkreter Eingruppierungsfall wird besprochen.
Themenüberblick:
- Vorstellung der Entgeltordnungen (Bund/Länder/Kommunen)
- §§ 12, 13 TVöD/TV-L – die „Grundrechte“ des Eingruppierungsrechts
- „Arbeitsvorgang“ der zentrale Steuerungsbegriff im Eingruppierungsrecht
- Darstellung der „8 Todsünden“ im Eingruppierungsrecht
- Ausgewählte Rechtsprechung und Klärung der unbestimmten Rechtsbegriffe
- „Selbstständige Leistungen“ – mehr als eigenständig?
- Tätigkeitsbeschreibung – notwendiges Übel?
- Konkreter Eingruppierungsfall (LAG Mannheim)
- Neue IT-Regelungen in der EntGO Bund
- Fragen der Teilnehmer-/innen