Gesetzgeber und Rechtsprechung haben in den vergangenen Monaten bei Auftraggebern und Unternehmen im Bereich der Tariftreue und Mindestentlohnung für erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt. Was gilt es seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetz (MiLoG) zu beachten? Wie ist das Verhältnis von MiLoG und Arbeitnehmerentsendegesetz (ArbEG) und wie das zu den Tariftreue- und Mindestlohnregeln der Länder? Haben die landesrechtlichen Tariftreue- und Mindestlohnregeln vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung (zuletzt EuGH, Urteil vom 18.09.2014, C-549/13) überhaupt Bestand?
Das Seminar soll einen strukturierten Überblick über die aktuelle Rechtslage und künftige Rechtsentwicklungen verschaffen. Anhand von Praxisbeispielen soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Leitfaden an die Hand gegeben werden, mit dem sie die wesentlichen Anforderungen und bestehenden Fallstricke erkennen können. Außerdem soll das Seminar ausreichend Zeit für die Erörterung individueller Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bieten.
Themenüberblick:
Tariftreue und Mindestlohn gemäß TVgG-NRW
- Räumlich, sachlich und persönlicher Anwendungsbereich
- Umgang mit Bagatellbeschaffungen
- Welche Erklärungen hat der Bieter konkret abzugeben?
- Einschaltung von Subunternehmern und Leiharbeitsunternehmen
- ÖPNV/SPNV/Freigestellte Verkehre
- Prüfpflicht bei unangemessen niedrigen Preisen
- Aktuelle Rechtsprechung, anhängige Rechtsstreite und ihre (drohenden) Konsequenzen
Mindestlohngesetz
- Räumlich, sachlich und persönlicher Anwendungsbereich – Abgrenzung zum TVgG-NRW und zum ArbEG
- Bedeutung des MiLoG im Vergabeverfahren (Zuverlässigkeit der Bieter)
- Berechnung des Mindestlohns und die rechtliche Beurteilung verschiedener Vergütungsbestandteile
- Unabdingbarkeit
- Subunternehmerhaftung
- Ausschlussfristen und Verjährung
- Dokumentationspflichten
- Übergangsregelungen