Rechnungshöfe fordern die Einhaltung haushaltsrechtlicher Grundsätze auch bei Auftragsvergaben, die strenger Geheimhaltung unterliegen. Öffentliche Auftraggeber in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit sehen sich deshalb der besonderen Herausforderung ausgesetzt, im Umfeld von Terrorismusbekämpfung, Gefahrenabwehr und Landesverteidigung auch Hochtechnologie wettbewerblich zu beschaffen. Die für Direktbeschaffungen gewährten besonderen Ausnahmevorschriften im Vergaberecht und Europarecht werden von den Rechtsprechung nur in hinreichend begründeten Ausnahmefällen als einschlägig beurteilt, was häufig zur Rechtsunsicherheit führt. Ein weiteres Bedrohungsszenario erwächst aus dem rapide an Bedeutung gewinnenden EU-Beihilfenrecht, das in Fällen überteuerter Beschaffung zur Vertragsnichtigkeit führen kann. Auch aus dem Blickwinkel des rechtlichen Rahmens gilt deshalb: „The world is a dangerous place.“
Das Seminar stellt die rechtlichen Anforderungen in den Fokus, die bei der öffentlichen Auftragsvergabe in sensiblen Technologiebereichen gelten. Die besonderen Verfahrensvorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und der Ausnahmetatbestand des Art. 346 AEUV (nationale Sicherheitsinteressen) werden detailliert anhand von Beispielen aus der Vergabepraxis dargestellt. Dabei werden anschaulich die wichtigsten Rechtskenntnisse im Spannungsfeld zwischen besonderen Anforderungen an die Vertraulichkeit der Auftragsvergabe und notwendigem Wettbewerb vermittelt. Ziel des Seminars ist es, öffentlichen Auftraggebern Methoden zu einer interessengerechten und rechtssicheren Vergabe zu vorzustellen und der anbietenden Wirtschaft zugleich Wege zum Angebotserfolg in diesem sicherheitsrelevanten Bereich aufzuzeigen.
Der Referent Prof. Dr. Heiko Höfler verfügt als Rechtsanwalt und beorderter Stabsoffizier der Reserve über umfassende Erfahrung aus der Beratung öffentlicher und privater Akteure in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Er stellt die rechtlichen Zusammenhänge anhand des lagebedingten Beschaffungsbedarfs und aus der Industrieperspektive dar.
Begriffsbestimmung: der sicherheitsrelevante Auftrag im Sinne des Vergaberechts
Abgrenzungsfragen, insbesondere Aufträge, die
- besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern
- der Terrorismusbekämpfung dienen
- zum Zweck nachrichtendienstlicher Tätigkeit
- zum Schutz wesentlicher nationaler Sicherheitsinteressen
Durchführung von Vergabeverfahren: einzuhaltende Mindeststandards, insbesondere
- Transparenzanforderungen
- Wahl des Verhandlungsverfahrens
- Dokumentations- und Informationspflichten
Preisbildung und Beihilfenrecht
Bieterrechtsschutz bei rechtsfehlerhaftem Vergabeverfahren