PCB-Verdacht in örtlichem Unternehmen – Corona-Fälle im Pflegeheim – Tierschützer entdecken vernachlässigte Tiere – Journalisten fordern Zutritt zu Flüchtlingsunterkünften – Feuerwehreinsatz wird durch herumlaufende Medienvertreter gestört – täglich gibt es in der öffentlichen Verwaltung neue Themenfelder, bei denen die Interessen der zuständigen Behörde und die Interessen der Medien unter einen Hut gebracht werden müssen. Behörden haben mittels guter Medienarbeit die Chance, amtliche Inhalte bewusst zu kommunizieren, eigene Schwerpunkte zu setzen, Botschaften zu transportieren und um Verständnis zu werben. Und Journalisten schätzen Amtspersonen als Themenspender, Informanten und Experten. Eine gelungene Zusammenarbeit zwischen Behörden und Medien ist also für alle Beteiligten und für die Bürger ein Gewinn. In der Praxis fühlen sich Behördenmitarbeiter von Medienanfragen allerdings häufig überrumpelt. Unsicherheiten bestehen auf verschiedensten Ebenen: Was dürfen die Medien und was dürfen sie nicht? Worin besteht die journalistische Sorgfaltspflicht und wie kann ich diese Pflicht für meine Behörde nutzen? Wann ist eine Verdachtsberichterstattung zulässig? Bietet das Presserecht auch einer Behörde Verteidigungsmöglichkeiten gegen unwahre Berichterstattung? Was kann/darf/muss ich überhaupt sagen – wie weit reicht der Auskunftsanspruch der Medien? Muss ich mich fotografieren lassen? Muss ich ein Interview geben? Kann ich bei der äußeren Gestaltung eines Interviews mitbestimmen?
In 2 Modulen vermittelt das Webinar behördlichen Mitarbeitern das notwendige medienrechtliche Fachwissen, um im Arbeitsalltag selbständig einschätzen zu können, was die Medien dürfen und was nicht und wie die Behörde die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mediein zu ihren Gunsten nutzen kann.
Modul 1: Donnerstag, 16.09.2021 10-12.30h:
Was dürfen die Medien und was dürfen sie nicht?
- Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen
- Haftung der Medien für unwahre Tatsachenbehauptungen
- Die journalistische Sorgfaltspflicht
- Was tun gegen die zulässige Verdachtsberichterstattung?
- Welche Chancen bietet das Presserecht? Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf, Geldentschädigung, Schadensersatz
Modul 2: Dienstag, 21.09.2021, 10.00-12.30h:
Auskunftsansprüche der Medien nach Landespressegesetz und nach Informationsfreiheitsgesetz, Inhalt, Umfang und Grenzen
- Auskunftsansprüche der Medien nach Landespressegesetz und nach Informationsfreiheitsgesetz
- Inhalte, Umfang und Grenzen der Auskunftsansprüche, Auskunftsberechtigte (Wer ist eigentlich „Presse“?!) sowie Auskunftsverweigerungsgründe
- Haben die Medien einen Anspruch auf Interviews, Fotos und O-Töne? Vom Behördenleiter, Abteilungsleiter, Pressesprecher oder Sachbearbeiter?
- Autorisierungsvorbehalte, Interviewvertrag, Sperrvermerke
- Wie schnell muss ich als behördlicher Mitarbeiter überhaupt auf Medienanfragen reagieren?
Zur Teilnahme an diesem Webinar (Kurze Erklärung: Was ist das?) benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert und es gelten diese Hardwarevoraussetzungen für unsere Plattform. Weitere Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erklärt dieses kurze Video. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie nach Anmeldung.