Erfahrungen austauschen und neue Lernwege nutzen in den
Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


WEBINAR: Medienrecht für die öffentliche Verwaltung
Souveräner Umgang mit Auskunftsverlangen von Medienvertretern und anderen
Gegenstand des Seminars

PCB-Verdacht in örtlichem Unternehmen – Corona-Fälle im Pflegeheim – Tierschützer entdecken vernachlässigte Tiere – Journalisten fordern Zutritt zu Flüchtlingsunterkünften – Feuerwehreinsatz wird durch herumlaufende Medienvertreter gestört – täglich gibt es in der öffentlichen Verwaltung neue Themenfelder, bei denen die Interessen der zuständigen Behörde und die Interessen der Medien unter einen Hut gebracht werden müssen. Behörden haben mittels guter Medienarbeit die Chance, amtliche Inhalte bewusst zu kommunizieren, eigene Schwerpunkte zu setzen, Botschaften zu transportieren und um Verständnis zu werben. Und Journalisten schätzen Amtspersonen als Themenspender, Informanten und Experten. Eine gelungene Zusammenarbeit zwischen Behörden und Medien ist also für alle Beteiligten und für die Bürger ein Gewinn. In der Praxis fühlen sich Behördenmitarbeiter von Medienanfragen allerdings häufig überrumpelt. Unsicherheiten bestehen auf verschiedensten Ebenen: Was dürfen die Medien und was dürfen sie nicht? Worin besteht die journalistische Sorgfaltspflicht und wie kann ich diese Pflicht für meine Behörde nutzen? Wann ist eine Verdachtsberichterstattung zulässig? Bietet das Presserecht auch einer Behörde Verteidigungsmöglichkeiten gegen unwahre Berichterstattung? Was kann/darf/muss ich überhaupt sagen – wie weit reicht der Auskunftsanspruch der Medien? Muss ich mich fotografieren lassen? Muss ich ein Interview geben? Kann ich bei der äußeren Gestaltung eines Interviews mitbestimmen?

In 2 Modulen vermittelt das Webinar behördlichen Mitarbeitern das notwendige medienrechtliche Fachwissen, um im Arbeitsalltag selbständig einschätzen zu können, was die Medien dürfen und was nicht und wie die Behörde die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mediein zu ihren Gunsten nutzen kann.

Seminarablauf

Modul 1: Donnerstag, 16.09.2021 10-12.30h:

Was dürfen die Medien und was dürfen sie nicht?

  • Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen
  • Haftung der Medien für unwahre Tatsachenbehauptungen
  • Die journalistische Sorgfaltspflicht
  • Was tun gegen die zulässige Verdachtsberichterstattung?
  • Welche Chancen bietet das Presserecht? Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf, Geldentschädigung, Schadensersatz

Modul 2: Dienstag, 21.09.2021, 10.00-12.30h:

Auskunftsansprüche der Medien nach Landespressegesetz und nach Informationsfreiheitsgesetz, Inhalt, Umfang und Grenzen

  • Auskunftsansprüche der Medien nach Landespressegesetz und nach Informationsfreiheitsgesetz
  • Inhalte, Umfang und Grenzen der Auskunftsansprüche, Auskunftsberechtigte (Wer ist eigentlich „Presse“?!) sowie Auskunftsverweigerungsgründe
  • Haben die Medien einen Anspruch auf Interviews, Fotos und O-Töne? Vom Behördenleiter, Abteilungsleiter, Pressesprecher oder Sachbearbeiter?
  • Autorisierungsvorbehalte, Interviewvertrag, Sperrvermerke
  • Wie schnell muss ich als behördlicher Mitarbeiter überhaupt auf Medienanfragen reagieren?

Zur Teilnahme an diesem Webinar (Kurze Erklärung: Was ist das?) benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert und es gelten diese Hardwarevoraussetzungen für unsere Plattform. Weitere Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erklärt dieses kurze Video. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie nach Anmeldung.

Referenten
Johanna  Onischke, ist Rechtsanwältin im Bereich Medienrecht und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Ihr besonderes persönliches Interesse am Medienrecht entwickelte sich bereits früh während ihres Studiums durch Praktika in den Rechtsabteilungen des Verlagshauses Gruner + Jahr in Hamburg und des ZDF in Mainz. Während ihres Referendariats war sie mehrere Monate in der Rechtsabteilung des Verlagshauses M. DuMont Schauberg in Köln tätig. Nach sechsjähriger angestellter Tätigkeit in einer Bonner und einer Kölner Kanzlei machte sie sich im Jahr 2009 mit ihrer eigenen Kanzlei für Medienrecht selbständig. Zu ihren Mandanten zählen Rundfunk- und Fernsehveranstalter, Verlage, Werbeagenturen, Journalisten, Politiker sowie Privatpersonen. Ferner berät und vertritt sie zahlreiche Behörden der öffentlichen Verwaltung wie Städte, Kreise, Feuerwehren und Polizei-Behörden und ist Dozentin für medienrechtliche Themen bei Unternehmen, Behörden, Fortbildungseinrichtungen und Verbänden.
Termin und Ort
Zeitraum:
16.09.2021 10:00 Uhr - 21.09.2021 12:30 Uhr

Preis
299,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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