Erfahrungen austauschen und neue Lernwege nutzen in den
Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


HYBRID: Vergaberecht und Fördermittel
Endlich Klarheit für Zuwendungsempfänger gerade in Corona-Zeiten: die neuen Verwaltungsvorschriften inklusive ANBest sind da
Gegenstand des Seminars

Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Zweckverbände und Vereinigungen verfolgen häufig Ziele, die zwar der Allgemeinheit dienen, von den Stellen selbst aber nicht finanzierbar sind. Hier ist eine Förderung durch staatliche Zuwendungen möglich. So werden zahlreiche öffentliche Aufträge, die die Kommunen und ihre Unternehmen vergeben, zu einem beträchtlichen Teil mit EU-, Bundes- oder Landesmitteln finanziert. Damit die Fördermittel transparent und im Wettbewerb eingesetzt werden, müssen Fördermittelempfänger die Bestimmungen des Vergaberechts beachten. Bundesrechnungshof, Landesrechnungshöfe und die EU Kommission prüften zuletzt sehr streng, ob Fördermittelempfänger die Mittel richtig verwenden. Nicht nur bei Verstößen gegen die vergaberechtlichen Vorgaben drohen empfindliche Rückzahlungspflichten.

Das Zusammenspiel zwischen den vergaberechtlichen Vorgaben und der Gewährung von Fördermitteln ist rechtlich brisant und ständig im Fluss. Aktuell sind die Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 LHO inklusive der ANBest grundlegend überarbeitet worden. Was heißt das für Landes- und kommunale Auftraggeber sowie Fördergeber? Was bedeuten diese Änderungen für Zuwendungsempfänger?

Das Seminar/Webinar will den Rechtsrahmen zulässigen Handelns abstecken und zugleich Spielräume ausleuchten. Im Zentrum des Seminars steht das Update aus dem Landeswirtschaftsministerium zum Rechtsrahmen: die neuen Verwaltungsvorschriften werden ausführlich in ihrer praktischen Relevanz vorgestellt und die Fragen der Teilnehmer dazu beantwortet. Neben den Grundzügen des Unterschwellenvergaberechts stellen die Referentinnen auch die Rechtsfolgen von Verstößen des Zuwendungsempfängers gegen das Vergaberecht dar. Auf Auswirkungen der Corona-Lage auf Zuwendungsverfahren wird dabei eingegangen. Der Überblick über die Rechtslage wird ergänzt durch Praxisbeispiele aus Sicht des privaten Zuwendungsempfängers. So profitieren die Teilnehmer von praxisorientierten Handlungsempfehlungen und aktuellen Informationen aus erster Hand.

Seminarablauf

Dieses Seminar wird hybrid durchgeführt, d.h. eine Teilnahme ist in Präsenzform mit konsequenten Hygienemaßnahmen und großzügigen Abständen oder rein virtuell möglich. Zur virtuellen Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert und es gelten diese Hardwarevoraussetzungen für unsere Plattform. Weitere Informationen zur Teilnahme und zu den technischen Voraussetzungen erklärt dieses kurze Video. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie nach Anmeldung.

Themenüberblick, 10:00 - 15:30 Uhr:

Was ist neu? Die überarbeiteten VV zu §§ 23, 44 LHO

  • Überblick über die neugefassten Regelungen
  • Worauf müssen Zuwendungsempfänger besonders achten?
  • Gibt es neue Spielräume?

Vergaberecht in Zuwendungsverhältnissen. Wie hängen die Regelungen der Haushaltsordnung und das nationale Vergaberecht auf Basis der UVgO zusammen?

  • Einführung in das UVgO- Vergaberecht
  • Einführung in das Zuwendungsrecht: Landeshaushaltsordnung (LHO), Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), Verwaltungsvorschriften zur LHO und zur GemHVO sowie ANBest
  • Wie ist Vergaberecht in Zuwendungsverhältnissen umzusetzen?
  • Gibt es Auswirkungen der Corona-Lage?

Rechtsfolgen von Verstößen des Zuwendungsempfängers gegen das Vergaberecht mit Praxisbeispielen

  • Rechtsgrundlagen
  • Leitlinien der EU-Kommission und der nationalen Behörden
  • Rechtsprechung
  • Verzinsung des Erstattungsanspruchs
  • Haftungsrechtliche Konsequenzen
  • Vermeiden von Rückforderungen
  • Praxisbeispiele
Termin und Ort
Zeitraum:
Termin in Planung

Preis

Teilnahme Präsenz:
199,- Euro inkl. Mittagssnack und Getränken (Endpreis, der Preis setzt sich aus der umsatzsteuerfreien Teilnahmegebühr und einer umsatzsteuerpflichtigen Tagungspauschale zusammen).

Teilnahme virtuell:
179,- Euro (Endpreis, die Teilnahmegebühr ist umsatzsteuerbefreit).

Bitte teilen Sie uns Ihre Präferenz im Bemerkungsfeld bei der Anmeldung mit.



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