Wie ist das Vergaberecht im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 anzuwenden? Diese Frage stellt viele öffentliche Verwaltung derzeit vor große Herausforderungen, denn Vergabeverfahren sollen zur Eindämmung der Pandemie und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs schnell und gleichzeitig effizient durchgeführt werden. Das Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. März 2020 gibt erste Antworten. Neben den im Rundschreiben genannten Bereichen stellt sich die Frage, ob die Vergabeerleichterungen durch die massiven Auswirkungen der Schutzmaßnahmen nicht für alle Behördenbereiche gelten. Auch beim Konjunkturpaket II in 2009 und der Flüchtlingskrise Ende 2015 gab es Vergabeerleichterungen. Was ist daraus zu lernen bzw. was geht und was geht gar nicht? Welche Chancen und Risiken bestehen? Fragen, die dieses Webinar beantworten möchte.
Themenüberblick:
- Nach der Krise ist vor der Krise: Konjunkturpaket II (2009), Flüchtlingskrise (2015) und Coronavirus-Pandemie (2020)
- Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. März 2020
- Rechtliche Möglichkeiten und Pflichten
- Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. i.V.m.14 Abs. 4, 17;
- Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 8 Abs. 4 Nr. 9 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO);
- Ausweitung bestehender Verträge;
- Fristverkürzungen;
- Erweiterung auf alle Daseinsvorsorgevergaben?
- Reaktionsmöglichkeiten unterlegener Bewerber
- Zusammenfassung und Ausblick
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179,- Euro (Endpreis, die Teilnahmegebühr ist umsatzsteuerbefreit)