Der Europäischer Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Wie geht es nun nach dem Urteil zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) weiter? Wird sie novelliert, wenn ja wie und wann? Welche Auswirkungen ergeben sich hieraus auf das Vergaberecht? Viele offene Fragen!
Mit dieser Fortbildungsveranstaltung wird versucht, diese zu beantworten. Sie gliedert sich in zwei Teile:
Teil 1: Die HOAI – Wie geht es weiter und was gibt es Neues?
Teil 2: Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
Im ersten Teil werden neben einer allgemeinen einführenden Auseinandersetzung mit der HOAI immer wieder auftauchende Problempunkte an Beispielen besprochen (Objektbegriffe, anrechenbare Kosten, mitzuverarbeitenden Bausubstanz, geschuldeter Leistungsumfang, Planungsänderungen, Planungs- und Bauzeitverlängerung, Honorarzonenbestimmung etc.). Auch werden die Auswirkungen der Werkvertragsreform vom 01.01.2018 diskutiert und die neue DIN 276 erläutert. Weiter werden die, bis dahin vorliegenden Erkenntnisse, zum Fortbestand bzw. zur Novellierung dieser Verordnung sowie die aktuelle Rechtsprechung dazu besprochen.
Im zweiten Teil werden sowohl den Auftraggebern (Bauherrn) als auch den Auftragnehmern (Planer) die wichtigsten Vorschriften des öffentlichen und privaten Vergaberechts für Architekten- und Ingenieurleistungen an Beispielen erläutert, so dass beide Vertragsparteien nach Durchführung der Vergabeprozesse ausgewogene Verträge innerhalb der Vorschriften des Vergabe- und Vertragsrechts und der bis dahin maßgeblichen Vorschriften der HOAI schließen können.
Themenüberblick:
Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
- Art des Auftraggebers
- Verschiedene Auftragsverfahren/Vergabevorschriften
- Auswirkung auf das Vertragsrecht
- Vertragsmuster
- maßgebliche Entscheidungen
- praktische Beispiele
- Literaturhinweise