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Führungskräfte Foren und Praxisseminaren des Behörden Spiegel


Tag des Eingruppierungsrechts
Typische Verständnisfehler und ausgewählte Rechtsprechung
Gegenstand des Seminars

Das Eingruppierungsrecht wird immer komplexer und vielschichtiger. Zwischenzeitlich gibt es drei Entgeltordnungen: für den Bund, die Länder und die Kommunen. Daher gibt es auch drei verschiedene Regelungen für das Eingruppierungsrecht des Öffentlichen Dienstes. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts prägt das Eingruppierungsrecht erheblich.

Ziel dieses Seminars ist es daher Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Entgeltordnungen aufzuzeigen, Eingruppierungsgrundsätze darzustellen und Fehler bei der Eingruppierungsfeststellungklage aufzuzeigen. Auch wird ein konkreter Eingruppierungsfall besprochen sowie relevante und ausgewählte Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts durch den zuständigen Senatsvorsitzenden vorgestellt.

Zielgruppe

Leiterinnen und Leiter von Haupt- und Personalämtern, bzw. Rechtsabteilungen. Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter, Personal- und Betriebsräte, Grundsatzsachbearbeiter-/innen im Eingruppierungsrecht, Mitglieder-/innen von Bewertungskommissionen. Auch eignet sich dieses Seminar für Fachanwälte für Arbeits-/Verwaltungsrecht.

Seminarablauf

Themenüberblick:

  • Vorstellung der Entgeltordnungen (Bund/Länder/Kommunen)
  • §§ 12, 13 TVöD/TV-L – die „Grundrechte“ des Eingruppierungsrechts
  • „Arbeitsvorgang“ – der zentrale Steuerungsbegriff im Eingruppierungsrecht
  • Typische Verständnisfehler im Eingruppierungsrecht
  • Darstellung der „8 Todsünden“ im Eingruppierungsrecht
  • Ausgewählte Rechtsprechung und Klärung der unbestimmten Rechtsbegriffe
  • „Selbstständige Leistungen“ – mehr als eigenständig?
  • Tätigkeitsbeschreibung – notwendiges Übel?
  • Der „große Arbeitsvorgang“ – der richtige Ansatz?
  • Die „Schlüssigkeitshürde“ bei der Eingruppierungsfeststellungsklage
  • Fragen der Teilnehmer-/innen
Referenten
Dr.  Mario  Eylert, ehemaliger Vorsitzender Richter des 4. Senats beim Bundesarbeitsgericht, Erfurt. Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts ist u.a. für das Eingruppierungsrecht zuständig. Dr. Eylert war somit der zuständige Richter für die Anwendung und Auslegung des Eingruppierungsrechts in Deutschland. Auch ist er Autor und erfahrener Referent im gesamten Arbeitsrecht.
Jürgen  Kutzki, nach der Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst in Baden-Württemberg, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl, Abschluss: Dipl.-Verwaltungswirt, sammelte er erste berufliche Erfahrungen in der Kommunalverwaltung. Nach den beiden Staatsexamen begann er 1989 seine berufliche Laufbahn im höheren Dienst bei der Alexander von Humboldt-Stiftung, Bonn, als Rechts- und Haushaltsreferent. Von 1992 – 1993 war er Hauptamtlich Lehrender auf Zeit bei der Fachhochschule des Bundes, Köln. Von 1993 bis zum Jahre 2005 leitete er als Prokurist den Servicecenter Personal, Recht und Infrastruktur beim Fachinformationszentrum Karlsruhe (FIZ Karlsruhe). Seit 1. April 2005 hat RA Kutzki eigene Anwaltskanzleien und Kooperationen in Karlsruhe, Bonn, Singapur und Bangkok. RA Kutzki ist Mitherausgeber des TVöD-Kommentars: Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006. Mitautor bei den Online-Kommentaren des Beck-Verlags, München, zum TVöD und TV-L, 2016.
Termin und Ort
Ort:
Novotel Berlin Mitte
Fischerinsel 12
10179 Berlin


Zeitraum:
29.09.2020 10:00 Uhr - 29.09.2020 17:00 Uhr

Preis
590,- Euro zzgl. MwSt.
Zur Anmeldung


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